Im Juni 2010 gewährte die Gemeindeversammlung erstmals einen Rahmenkredit im Betrag von 1,6 Mio. Franken für die Förderung nachhaltiger Projekte in Thalwil. Damit konnten zwischen 2010 und 2014 über 160 Projekte und Massnahmen im Energiebereich unterstützt werden.
Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2014 sprach sich für die Erneuerung des Förderprogramms aus und bewilligte einen Rahmenkredit von 1 Mio. Franken für weitere vier Jahre.
Für die Neuauflage des
Förderprogramms 2015-2018 wurde von der Projektkommission Energie ein neues Förderreglement erarbeitet. Dieses wurde vom Gemeinderat am 13. Januar 2015 verabschiedet und trat rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Es orientiert sich an den energiepolitischen Schwerpunkten von Bund und Kanton.
Die
Förderbereiche umfassen: Beratung, Gebäudehülle, Minergie, Haustechnik, Photovoltaik, Wärmekraftkopplung, Pilotanlagen und innovative Projekte sowie Produkte und Geräte.
Das Reglement sowie weitere Informationen zum aktuellen Förderprogramm und zur Antragstellung finden sich auf den nachfolgenden Internetseiten, siehe auch unter
Publikationen.
Die Gemeinde Thalwil will mit dem kommunalen Förderprogramm zusätzliche Sanierungsmasnahmen fördern oder den Umstieg auf erneuerbare Energien anstossen. Deshalb müssen
alle Gesuche immer vor der Durchführung der Massnahme, respektive vor Baubeginn, eingereicht werden. Eine
nachträgliche Subventionierung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.