Unabhängig von den Parkkarten ist das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen nachts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr auf öffentlichem Grund in der Gemeinde Thalwil bewilligungs- und gebührenpflichtig.
Sie gilt auch für auswärtige Firmen und Besitzer von Fahrzeugen, die den Nachweis für eine Abstellmöglichkeit auf Privatgrund nicht erbringen können. Besitzer von Fahrzeugen die über private Garagen oder Abstellplätze verfügen, diese aber nicht benützen, sondern öffentlichen Grund beanspruchen, unterliegen ebenso der Bewilligungs- und Gebührenpflicht.
- Motorräder: 25 Fr./Monat
- Personenwagen, leichte Motorwagen, Anhänger bis 3,5 t: 40 Fr./Monat
- Lastwagen, Anhänger über 3,5 t: 120 Fr./Monat
Die Gebühren stützen sich auf das Gebührenreglement der Gemeinde Thalwil.
Die Nachtpark-Bewilligung kann im Online-Schalter beantragt oder abgemeldet werden.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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501.1 | Verordnung über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (PaVO) | 22. April 2020 |
Name |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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