Das Baubewilligungsverfahren dient der Überprüfung eines Bauvorhabens auf die Übereinstimmung mit den Anforderungen der massgeblichen Rechtsordnungen. Das Einreichen und Abwickeln des Baugesuchs erfolgt digital als eBaugesuch.
Massgebliche Rechtsordnungen (nicht abschliessend):
Geltung alter Bestimmungen von PBG, ABV und BBV II
Bitte beachten Sie, dass derzeit in Thalwil teilweise noch alte kantonale Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG), der Allgemeinen Bauverordnung (ABV) und der Besonderen Bauverordnung II (BBV II) gelten. Diese sind im Anhang der jeweiligen Erlasse aufgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier: Harmonisierung der Baubegriffe
Je nach Art und Grösse des Bauvorhabens werden unterschiedliche Verfahren angewendet:
Bevorstehende Gesetzesrevisionen
Derzeit ist eine Teilrevision der Kernzonenpläne und -vorschriften von Thalwil hängig. Bis zur rechtskräftigen Festsetzung und Genehmigung dieser Revision (voraussichtlich Mitte 2020) dürfen keine Bauvorhaben bewilligt werden, welche diese planungsrechtliche Festlegung nachteilig beeinträchtigen (vgl. § 234 PBG).
Ordentliches Verfahren
Im ordentlichen Verfahren werden Bauvorhaben beurteilt, welche nicht dem Anzeigeverfahren vorbehalten sind. In der Regel sind dies grössere Neu- und Umbauvorhaben wie bspw. Ein- und Mehrfamilienhäuser. Das ordentliche Verfahren kommt jedoch auch bei Parkplätzen, Garagen, Anbauten oder Nutzungsänderungen zur Anwendung (vgl. §§ 309 ff. PBG).
Bauvorhaben im ordentlichen Verfahren werden im Amtsblatt des Kantons Zürich, auf der Homepage der Gemeinde Thalwil und im Thalwiler Anzeiger publiziert und sind auszustecken.
Anzeigeverfahren
Das Anzeigeverfahren kommt für Bauvorhaben von untergeordneter Bedeutung zur Anwendung. In § 14 BVV ist eine (nicht abschliessende) Auflistung aufgeführt.
Meldeverfahren
Nach § 2a Abs. 1 BVV findet das Meldeverfahren Anwendung bei Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen, soweit sie nach Art. 32a der Raumplanungsverordnung genügend angepasst sind. Solche Anlagen sind jedoch bewilligungspflichtig im Geltungsbereich von Schutzanordnungen (wie bspw. Kernzonen, Inventarobjekt).
Nach § 2a Abs. 2 BVV findet das Meldeverfahren Anwendung bei Solaranlagen auf Dächern und Fassaden in Industrie- und Gewerbezonen, auch wenn sie nicht nach Art. 32a der Raumplanungsverordnung genügend angepasst sind.
Siehe auch Leitfaden Solaranlagen der kantonalen Baudirektion.
Fristen Baubewilligungsverfahren

Baugesuch digital einreichen
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Für ein Baugesuch sind sämtliche Unterlagen einzureichen, welche für die Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.
In aller Regel sind dies:
- Baugesuchsformular (direkt über eBaugesuche)
- Baubeschrieb
- aktueller Katasterplan (im Massstab 1:500; erhältlich bei der Abteilung Vermessung)
- Grundrisspläne (im Massstab 1:100)
- Ansichtspläne (im Massstab 1:100)
- Schnitte (im Massstab 1:100)
- Umgebungsplan (inkl. Abgrabungsschemen)
- Farb- und Materialkonzept
- Ausnützungsberechnung / Berechnung Baumassen- und Überbauungsziffer
- Parkplatzberechnung
- aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Notariat und Grundbuchamt Thalwil)
Alle Unterlagen sind datiert und vom Gesuchsteller, Grundeigentümer und Projektverfasser unterzeichnet einzureichen.
Beilagen zur Baueingabe
Kantonales Web-GIS
Angaben zum Baugrundstück sind aus dem kantonalen GIS-Browser ersichtlich.
Kommunale Merkblätter