Öffentliche Planauflage
Gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Unterlagen während 60 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Einzusehen sind die Akten ab dem 17. März 2017 bis zum 16. Mai 2017 beim DLZ Planung, Bau und Vermessung an der Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, während den ordentlichen Öffnungszeiten.
Innerhalb der Auflagedauer können sich alle Personen zum privaten Gestaltungsplan „Altersgerechtes Wohnen – Gattikon“ äussern. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag mit Begründung zu enthalten. Gewünschte Änderungen sind im Antrag genau zu bezeichnen. Mehrfachanträge sind nach Sachgebieten zu ordnen und pro Antrag zu begründen. Über die nichtberücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden.
Die Einwendungen sind bis spätestens 16. Mai 2017 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Thalwil, Postfach, 8800 Thalwil, einzureichen.
Gemeinderat Thalwil
Zugehörige Objekte
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Beschluss_GR_Privater_Gestaltungsplan_Altersgerechtes_Wohnen_Gattikon_Stellungnahme_Freigabe_zuhanden_offentlicher_Auflage_und_Anhorung_u.pdf | Download | 0 | Beschluss_GR_Privater_Gestaltungsplan_Altersgerechtes_Wohnen_Gattikon_Stellungnahme_Freigabe_zuhanden_offentlicher_Auflage_und_Anhorung_u.pdf |
01_Vorschriften_GP_Gattikon_20170124.pdf | Download | 1 | 01_Vorschriften_GP_Gattikon_20170124.pdf |
02_RPV_Bericht_GP_Gattikon_20170124.pdf | Download | 2 | 02_RPV_Bericht_GP_Gattikon_20170124.pdf |
03_Gestaltungsplan_Gattikon_20170124.pdf | Download | 3 | 03_Gestaltungsplan_Gattikon_20170124.pdf |