Wer keinen Zugriff auf diese Internet-Auflage hat, kann sich bei der Gemeinde-/ Stadtkanzlei der Wohngemeinde für die Einsichtnahme anmelden. Thalwiler /-innen können die relevanten Dokumente beim DLZ Planung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, einsehen.
Die Bevölkerung hat die Möglichkeit, schriftliche, kurz gefasste Änderungswünsche mit entsprechender Begründung bis spätestens 31. März 2017 bei der Wohngemeinde (Gemeinderat Thalwil) einzureichen. Die Begehren werden in der Folge von der Gemeinde geprüft und mit ihrer Stellungnahme versehen zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Anschliessend werden alle Begehren an den Regionalen Verkehrskonferenzen behandelt.