Sie wohnen neu in Thalwil oder ziehen innerhalb von Thalwil um? Sie ziehen aus Thalwil weg? In allen Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich bei der Einwohnerkontrolle innerhalb von 14 Tagen zu melden.
Auch als Hauseigentümerin und Hauseigentümer sind Sie verpflichtet, der Einwohnerkontrolle Zu-, Weg- und Umzüge von Mieterinnen und Mietern sowie von Untermieterinnen und Untermietern zu melden.
In Thalwil eine Wohnung suchen
In Thalwil eine neue Wohnung finden - vielleicht helfen Ihnen diese Angaben weiter.

Zuzug nach Thalwil
Schön, dass Sie neu in Thalwil wohnen werden. Wir heissen Sie herzlich willkommen.

Infos für Steuerpflichtige
Das Steueramt der Gemeinde Thalwil gibt Ihnen gerne Auskunft über alle Belange rund um die Gemeindesteuern.

Informationen für Eltern von schulpflichtigen Kindern
Für Eltern mit schulpflichtigen Kindern steht das DLZ Bildung für alle Informationen betreffend Anmeldung in den Kindergarten, die Primar- und Sekundarstufe sowie den Hort und Mittagstisch zur Verfügung.

Parkieren auf öffentlichem Grund
Das regelmässige Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf öffentlichem Grund in Thalwil (inkl. Gattikon) ist bewilligungs- und gebührenpflichtig.

Informationen für Hundebesitzerinnen und -besitzer
Das DLZ Sicherheit hat für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer verschiedene Informationen zusammengestellt.

Umzug innerhalb Thalwils
Wenn Sie innerhalb von Thalwil umziehen, bitten wir Sie, der Einwohnerkontrolle Ihre neue Adresse zu melden, damit diese in unserem Einwohnerregister geändert werden kann.

Aus Thalwil wegziehen
Sie haben sich entschieden, aus Thalwil wegzuziehen. Ihren Wegzug können Sie der Einwohnerkontrolle online mitteilen.

Betreibungsauskunft
Wer sich um eine neue Wohnung bewirbt, muss meist einen Auszug aus dem Betreibungsregister abgeben.
