IndexLinksSitemapHome
Willkommen
Schule
Kindergarten
Informationen
Musikschule MTO
Leitbild
Leitung/Sekretariat
Team
Angebote
Anlässe
Informationen
Ferienplan
An-/Abmeldung
Schulordnung
Tarife
Mitteilungen
Schulsport
Ferienkolonie
Kooperationsschule
Kontakt

Tarifordnung


vom 22. März 2010

Logo MTOEinleitung

Das Schulgeld und die Ermässigungen werden auf Grund der kantonalen Gesetze und den Vorschriften der Gemeinden Thalwil und Oberrieden von der Geschäftsleitung festgesetzt.


Schulgeld, Art. 1

1. Kinder und Jugendliche
(bis zum Ende des Semesters, in dem sie das 20. Altersjahr vollenden)


Pro Semester werden folgende Ansätze berechnet:
Grundlagenfächer
Musikalische Früherziehung, Rhythmik  Fr.195.--
Instrumental- und Gesangsunterricht
Einzelunterricht   
60 Minuten-Lektion Fr.1'120
50 Minuten-Lektion Fr.935
40 Minuten-Lektion Fr.745
30 Minuten-Lektion Fr.560
     
Gruppenunterricht (pro Schüler)   
2er-Gruppe/40 Minuten-Lektion Fr.385
3er-Gruppe/45 Minuten-Lektion Fr.290
2er bis 4er-Gruppe/je Schüler 15 Minuten Fr.290
     
Ensemble-Unterricht    
60 Minuten-Lektion 14-täglich Fr.50


Jugendliche bis zum vollendeten 24. Altersjahr, die in Ausbildung sind, können den Unterricht zum Schülertarif besuchen. Der Nachweis des Ausbildungsinstitutes muss bis Semesterbeginn erbracht werden. Rabatte werden in diesem Fall nicht gewährt.

2. Erwachsene und Auswärtige

Pro Semester werden folgende Ansätze berechnet:
Einzelunterricht   
40 Minuten-Lektion/16 Wochen Fr.1'200
30 Minuten-Lektion/16 Wochen Fr.900
40 Minuten-Lektion/8 Wochen Fr.600
30 Minuten-Lektion/8 Wochen Fr.450



Die MTO kann unter folgenden Voraussetzungen Schulgeld-Ermässigungen gewähren:

1. Schulgeld-Ermässigungen

Entspricht das anrechenbare Einkommen den unten genannten Werten, so werden auf schriftliches Gesuch gestufte Ermässigungen gewährt:

Anrechenbares Einkommen    Ermässigung
 bisFr. 38'001  40 %
Fr. 38'001bisFr. 42'000  30 %
Fr. 42'001bisFr. 46'000  20 %
Fr. 46'001bisFr. 52'000  10 %
 überFr. 52'000  0 %


Als anrechenbares Einkommen gilt das steuerbare Einkommen der Eltern, (gemäss Ziff. 25 der Steuererklärung), vermehrt um ein Zehntel des Reinvermögens (gemäss Ziff. 35 der Steuererklärung), sofern dieses Fr. 80'000 übersteigt.

Gesuchsformulare können im Sekretariat der MTO oder im Onlineschalter der Gemeindeverwaltung unter dem Stichwort "Musikschule" bezogen werden. Das Formular muss zusammen mit der Anmeldung beim Sekretariat der MTO eingereicht werden.


2. Geschwister- und Mehrfächer-Ermässigung

Besuchen mehrere Kinder aus dem gleichen Haushalt den Instrumental- oder Gesangsunterricht der MTO, oder nimmt ein Kind Unterricht in zwei Instrumenten, so gelten die folgenden Ermässigungssätze, sofern das Reinvermögen (gemäss Ziff. 35 der Steuererklärung) Fr. 150'000 nicht übersteigt.
2 Kinder bzw. Instrumente 10% Ermässigung
3 oder mehr Kinder bzw. Instrumente 20% Ermässigung


Für die Geschwister- und Mehrfächer-Ermässigung ist kein Gesuch notwendig. Sie wird bei der Rechnungsstellung vom Sekretariat berücksichtigt.

3. Allgemeine Bestimmungen

Für Grundlagen- und Ergänzungsfächer wie Musikalische Früherziehung, Rhythmik, Ensemble, Chor, Kids Dance, sowie für Jugendliche über 20 Jahre in Ausbildung, Erwachsene und Auswärtige gibt es keinen Rabatt.

Rabatte sind nicht kumulierbar. Der höhere Rabatt wird gewährt.

Für alle Kurse wird einmal im Semester Rechnung gestellt.

Erfolgt keine Abmeldung bis 30. November oder 31. Mai, so gilt ein Schüler für das folgende Semester angemeldet. Das Schulgeld ist in diesem Fall für ein weiteres volles Semester geschuldet.


Rückerstattungen, Art. 3

Das Schulgeld wird in folgenden Fällen anteilmässig rückerstattet:
  • Rückerstattungen gibt es nur im Instrumental- und Gesangsunterricht.

  • Für Lektionen, die wegen Krankheit oder Unfall des Schülers ausgefallen und nicht nachgeholt worden sind, wird das Schulgeld ab der dritten in Folge ausgefallenen Lektion im Semester rückerstattet, wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

  • Lektionen, die durch Krankheit oder Unfall des Lehrers ausfallen, werden rückvergütet.

  • Bei anderweitigen Stundenausfällen und bei Austritten während eines Semesters entscheidet die Geschäftsleitung auf Gesuch über eine anteilmässige Rückerstattung. Rückerstattungen werden in der Regel halbjährlich ermittelt und mit dem nächstfolgenden Schulgeld verrechnet. Bei einem Austritt aus der MTO wird der Betrag vergütet.


Inkrafttreten, Art. 4

Diese Tarifordnung wurde am 22. März 2010 von der Schulpflege Thalwil verabschiedet. Sie tritt auf Beginn des Schuljahres 2010/11 in Kraft und ersetzt alle früheren Fassungen.

 
 


Druck Version  PDF
Gemeinde Thalwil