IndexLinksSitemapHome
Willkommen
Schule
Kindergarten
Informationen
Dienstleistungen
Kalender
Infos
Eltern-ABC
Therapeuten
Ferienplan
Hauswarte
Musikschule MTO
Schulsport
Ferienkolonie
Kooperationsschule
Kontakt

Allgemein. Was sind Blockzeiten?Nach oben

Die Blockzeiten mit einem 4-Lektionen-Block sind für alle Schulstufen obligatorisch. Damit ist der Vormittag - vom Kindergarten bis zur Oberstufe - mit Unterricht oder Betreuung abgedeckt.

Mit Blockzeiten bietet die Volksschule Eltern und Jugendlichen Zeitstrukturen an, die den gesellschaftlichen Gegebenheiten entgegenkommen.

Allgemein: Absenzen und DispensationenNach oben

Was ist eine Absenz, was eine Dispensation?

Als Absenz gilt jedes Fernbleiben vom obligatorischen und fakultativen Unterricht. Für voraussehbare Absenzen kann eine Dispensation beantragt werden.

Zu Absenzen und Dispensationen besteht ein eigenes Reglement.

Dokument: Reglement_Absenzen_Dispensationen.pdf (35.6 kB)

Allgemein: Anmeldung Kindergarten/SchuleNach oben

Wie melde ich mein Kind für den Kindergarten oder die Schule an, wenn ich nach Thalwil ziehe?

Für die Anmeldung in den Kindergarten kann das angefügte Formular verwendet werden. Für die Anmeldung in die Schule wenden Sie sich bitte an das DLZ Bildung (bildung@thalwil.ch) oder verwenden Sie das Formular im Onlineschalter

Dokument: Anmeldeformular_Kiga.doc (202.2 kB)

Allgemein: Gibt es eine Musikschule? Was bietet sie?Nach oben

für mehr Infos

Allgemein: Integrative SchuleNach oben

Integrative Schulen gehen vom Grundsatz aus, dass alle Kinder gemeinsam in heterogen zusammengesetzten Gruppen besser lernen können als getrennt.

Dazu werden verschiedene Fördermassnahmen angeboten. Diese werden einzeln beschrieben unter den Fragen mit dem Kürzel IF.

Allgemein: JokertageNach oben

Was sind Jokertage?

Zu den Jokertagen besteht ein eigenes Reglement.

Jokertage im Sinne von individuell einsetzbaren Freitagen schreiben das Recht der Eltern fest, ihre Kinder ohne nähere Begründung während einer festgelegten beschränkten Anzahl von Tagen (2) oder Halbtagen nicht in die Schule zu schicken.

Dokument: Reglement_Jokertage.pdf (22.8 kB)

Allgemein: Kinder mit besonderen BegabungenNach oben

Ist eine Schulgemeinde zur Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen verpflichtet?

Ja. Auch ein Kind mit besonderen Begabungen hat gemäss Praxis der Schulrekurskommission und des Verwaltungsgerichts Anrecht auf einen geeigneten Unterricht analog § 12 Volksschulgesetz (Kinder mit körperlichen oder geistigen Gebrechen).

Es ist dabei auf den Einzelfall abzustellen. In Frage kommen nebst der Individualisierung im Unterricht allenfalls Überspringen einer Klasse, Unterrichtsbesuch einzelner Fächer in einer höheren Klasse, Einrichtung eines Mentorates oder Teilnahme an einem Begabtenunterricht für rund 2 Lektionen pro Woche u.s.w.

In Ausnahmefällen reichen all diese Massnahmen nicht aus und es treten z. B. trotzdem kindliche Depressionen oder verminderte Leistungen auf. Bei Auftreten solcher Symptome ist auch eine geeignete externe Schulung zu prüfen.

Allgemein: Klassenzuteilung - Gesuch stellenNach oben

Kann für die Zuteilung in eine Klasse ein Gesuch gestellt werden?

Im Interesse eines bestmöglichen Unterrichts ist die Schulpflege bestrebt, von Bestand und Zusammensetzung her optimale und ausgewogene Klassen zu bilden.

Die Schulpflege bittet um Verständnis, dass individuelle Wünsche nicht berücksichtigt werden können. Ausnahme: Die Eltern möchten ihr Kind nicht jener Lehrperson zugeteilt haben, bei der schon ein älteres Kind der Familie die Schule besucht hat.

Allgemein: Privatschule - Kostenbeitrag des StaatesNach oben

Eltern schicken ihr Kind an eine Privatschule und stellen bei der Schulpflege ein Gesuch um Kostenübernahme. Das Begehren begründen sie damit, dass die Gemeinde sparen könne, wenn sie ein Kind weniger zu schulen habe.

Die Schulpflege muss nichts zahlen. Selbstverständlich dürfen die Eltern ihre Kinder jederzeit in eine Privatschule schicken, aber dann müssen die Eltern die Schulkosten selber tragen. Die öffentliche Schule ist unentgeltlich. Die Einsparungen sind gering, wenn in einer Klasse ein Kind weniger unterrichtet werden muss. Die Personalkosten bleiben gleich, die ganze Infrastruktur (Schulhaus, Turnhalle, Aussenanlagen, Haus oder Wohnung Schulabwart etc.) ist gegeben. Jeder Bürger und jede Bürgerin finanziert mit den Steuern auch andere öffentliche Dienstleistungen, ohne sie überhaupt je einmal zu benutzen. Auch da kann man vom Kanton oder von der Gemeinde deswegen kein Geld fordern, weil die öffentliche Hand deshalb habe sparen können.

Allgemein: Rauchen auf dem SchularealNach oben

Das gesamte Schulareal ist rauchfrei - das Rauchen verboten!

Allgemein: RekursmöglichkeitNach oben

Wie kann gegen einen Entscheid einer Schulpflege rechtlich vorgegangen werden?

Wenn Betroffene mit einem Beschluss der Schulpflege nicht einverstanden sind, können sie dagegen rekurrieren.

Beschlüsse der Schulpflege müssen mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen sein. In dieser wird darauf hingewiesen, dass man gegen den Entscheid i.d.R. innert dreissig Tagen beim Bezirksrat Horgen Rekurs einlegen kann. Damit wird ein Beschluss von einer unabhängigen Instanz nochmals überprüft.

Zu einem Rekurs sollte man aber nur greifen, wenn man sich in Gesprächen nicht einig geworden ist oder wenn solche aufgrund der Umstände von vornherein keinen Sinn machen. Wird ein Rekurs abgelehnt, hat der Rekurrent die Kosten des Entscheides zu übernehmen.

Allgemein: Schulisches StandortgesprächNach oben

Bei diesem Gespräch besprechen Eltern, Lehrpersonen und allfällige Drittbeteiligte am runden Tisch, in welchem Bereich eine spezielle Förderung für ein Kind sinnvoll ist.

Die Schulleitung ist zuständig für die Bewilligung der beantragten Massnahme, welche halbjährlich überprüft wird.

Allgemein: Schulweg - SchülertransportNach oben

Gibt es eine Gesetzesbestimmung die vorschreibt, dass Schulgemeinden einen Schülertransport bezahlen müssen?

Nein. Es ist vom Grundsatz der Unentgeltlichkeit der öffentlichen Schule auszugehen. Dieser Grundsatz besagt, dass die Eltern auch im Zusammenhang mit dem Schulweg keine Kosten tragen müssen. Wenn der Schulweg für ein Kind aus welchen Gründen auch immer unzumutbar (z.B. Länge, Gefährlichkeit) ist, so hat die Schulgemeinde etwas zu unternehmen, damit der Schulweg zumutbar wird. Dies können eine Umteilung des Kindes in ein anderes Schulhaus, bauliche Massnahmen (z.B. Passarelle, Fussgängerstreifen etc.), Einsatz von Verkehrskadetten oder ein Schülertransport sein.

Allgemein: Schulweg - Velo und MofaNach oben

Darf das Kind für den Schulweg das Velo oder das Mofa benutzen?

Ja. Es ist Sache der Eltern, zu entscheiden, mit welchen Fortbewegungsmitteln ihr Kind in die Schule gehen darf.

Hier geht das elterliche Erziehungsrecht vor. Die öffentliche Schule, sei es die Lehrperson, Schulleitung oder Schulpflege, darf sich nicht einmischen. Hingegen kann sie bestimmen, wer sein Fahrzeug auf dem Schulareal abstellen darf, z.B. im Velokeller oder -unterstand.

Allgemein: Sprechstunde der SchulpräsidentinNach oben

Die Schulpräsidentin bietet jeden ersten Montag des Monats eine Sprechstunde an (Ausnahme Schulferien), und zwar von 17 bis 18 Uhr im Schulhaus Sonnenberg.

Anmeldungen nimmt das DLZ Bildung per Mail (bildung@thalwil.ch) oder Telefon (044 723 22 66) entgegen.

Allgemein: Time-outNach oben

Darf ein Schüler/eine Schülerin im Sinne einer Time-out-Lösung für eine beschränkte Zeit von der Schule ausgeschlossen werden?

Ja. Im § 52 Volksschulgesetz ist als Disziplinarmassnahme die Möglichketi einer vorübergehenden Wegweisung einer Schülerin/eines Schülers vom obligatorischen Unterricht für maximal vier Wochen (so genanntes Time-out) verankert. Diese Massnahme wird von der Schulpflege angeordnet, welche dabei auf das Alter und die konkreten Umstände des Einzelfalls zu achten hat (§ 56 Volksschulverordnung)

Kann der Schüler/die Schülerin den Unterricht nicht mehr in der Klasse besuchen, so ist zumindest ein Einzelunterricht im Sinne von § 47 Sonderklassenreglement vorzusehen. Bei Einzelunterricht wird gemäss § 154 c Volksschulverordnung in der Regel ein Drittel der Wochenlektionen gemäss Lehrplan erteilt.

Allgemein: Was macht die Thalwiler Schulsozialarbeit?Nach oben

Die Schulsozialarbeit entlastet und unterstützt bei sozialen Problemen in Schule und Familie. Vor Ort bietet sie Beratung, Begleitung und Vermittlung. Zudem moderiert sie bei Konflikten zwischen Einzelnen und Gruppen. Sie ist Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler, für Lehrpersonen, aber auch für Eltern. In der Schuleeinheit engagiert sie sich an Projekten in den Bereichen Prävention und Gesundheit.

Die Schulsozialarbeit ist ein vertrauliches und freiwilliges Angebot. Bei Fragen und Sorgen lieber einmal mehr Kontakt aufnehmen als einmal zu wenig!

Christine Hurter, Schuleinheit Sekundarschule.
Telefon: 079 337 15 00
E-Mail: christine.hurter@thalwil.ch
Adresse: Schulhaus Feld, Tödistrasse 77

Angelika Witzig, Schuleinheiten Sonnenberg und Schweikrüti
Telefon: 044 723 24 30 (Sonnenberg), 044 723 25 82 (Schweikrüti)
E-Mail: angelika.witzig@thalwil.ch
Adresse: Schulhaus Sonnenberg, Rudishaldenstrasse 5
Schulhaus Schweikrüti, Obstgartenstrasse 2

Barbara Hotz, Schuleinheit Oeggisbüel-Ölwiese
Telefon: 079 599 42 14
E-Mail: barbara.hotz@thalwil.ch
Adresse: Schulhaus Oeggisbüel, Zehntenstrasse 18

Claudia Paluch, Schuleinheit Ludretikon-Schwandel
Telefon: 079 561 78 64
E-Mail: claudia.paluch@thalwil.ch
Adresse: Schulhaus Schwandel, Alte Landstrasse 124

allgemeine und anonyme Kontaktaufnahme per Mail

Kontakt: Barbara Hotz/Christine Hurter/Angelika Witzig/Claudia Paluch

Allgemein: Was sind freiwillige Schulsportkurse?Nach oben

Nebst dem obligatorischen Schulsport bietet die Schule Thalwil ein attraktives und vielfältiges Angebot im freiwilligen Schulsport.

für mehr Infos

Allgemein: Wie wirken Eltern in der Schule mit?Nach oben

In den Schuleinheiten wirken Elternräte mit. Für Ihre Arbeit besteht ein Reglement.

Dokument: Elternmitwirkung7_7_08.pdf (70.3 kB)

Allgemein: Zeugnis - Unterschrift der ElternNach oben

Sind die Eltern verpflichtet, das Zeugnis zu unterschreiben?

Ja. Gemäss §13 des Zeugnisreglementes sind die Eltern verpflichtet, das Zeugnis zu unterschreiben. Die Unterschrift bedeutet allerdings nicht Anerkennung, sondern ausschliesslich Kenntnisnahme der Noten und Eintragungen.

Allgemein: Zeugnis - Verzicht auf BenotungNach oben

Wer entscheidet über den Verzicht auf Benotung in einem Fach und wie wird dies im Zeugnis dargelegt?

Die Lehrperson kann über einen vorübergehenden Notenverzicht in einem Fach entscheiden. Sie begründet dies im Zeugnis kurz in der Rubrik "Begründung" (beispielsweise "Verzicht auf Benotung gemäss § 7 Zeugnisreglement") und verweist auf den beigelegten Lernbericht für dieses Fach.

Üblicherweise soll der Notenverzicht auch nur für eine pädagogisch sinnvoll befristete Zeitdauer gelten.

IF: Deutsch als Zweitsprache (DaZ)Nach oben

DaZ (bisher Deutsch für Fremdsprachige (DfF) richtet sich an Kinder, die ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in die Schule eintreten.

Im Kindergarten wird der DaZ-Unterricht integrativ und in Standardsprache (Hochdeutsch) unterrichtet.

DaZ-Anfangsunterricht richtet sich an Kinder ohne oder mit sehr geringen Deutschkompetenzen (neu zugezogene Schüler/-innen nicht-deutscher Erstsprache). Dieser Unterricht findet während einem Jahr statt.

DaZ-Aufbauunterricht richtet sich an Kinder, die ihre Deutschkompetenzen weiter entwickeln müssen, damit sie dem Regelunterricht erfolgreich folgen können.

Der Kanton regelt das Mindestangebot an DaZ-Unterricht. DaZ-Lehrpersonen müssen eine zusätzliche Ausbildung absolvieren.

IF: Fördermassnahme Integrative FörderungNach oben

Ein Kind wird in einem Fach oder Kompetenzbereich durch die Schulische Heilpädagogin zusätzlich gefördert. IF wird vom Kindergarten bis zur Sekundarstufe angeboten.

IF: Individualisierende UnterrichtsformenNach oben

In einem Unterricht mit individualisierenden Unterrichtsformen lernen die Kinder vermehrt nicht mehr alle zur gleichen Zeit dasselbe. Sie erhalten ihrem Tempo und Bedürfnis angepasste Aufgabenstellungen.

Ein breites Repertoire unterschiedlicher Unterrichtsformen ist gefragt, in dem selbstgesteuertes Lernen und Lehren durch die Schüler/-innen möglich ist.

IF: Was machen die Schulischen Heilpädagogen?Nach oben

Die Schullische Heilpädagogen unterstützen die Lehrpersonen direkt im Schulhaus als Fachpersonen im und ausserhalb des Unterrichts. Sie helfen mit, den Unterricht integrativ, individualisierend und gemeinschaftsbildend zu gestalten.

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden von den Schulischen Heilpädagogen ergänzend zum Regelunterricht gezielt gefördert.

Die Schulischen Heilpädagogen absolvieren ein mehrjähriges Studium an der Hochschule für Heilpädagogik (HfH).

Kindergarten und Primarschule: Eintritt in den KindergartenNach oben

Ab welchem Alter wird ein Kind in den Kindergarten aufgenommen?

Mit dem 4. Altersjahr. Stichtag ist jeweils der 30. April. Kinder, die nachher 4 Jahre alt werden, können erst im Folgejahr in den Kindergarten aufgenommen werden.

Kindergarten und Primarschule: Vorzeitige EinschulungNach oben

Wann kann mein Kind vom 1. Kindergarten in die erste Klasse der Primarschule eintreten?

Eine vorzeitige Einschulung ab dem 1. Kindergarten ist mit Gesuch möglich. Diesem sind eine Stellungnahme der Kindergärtnerin und ein Arztzeugnis beizulegen.

Kindergarten und Primarschule: Vorzeitige Einschulung und Überspringen der 1. KlasseNach oben

Darf ein Kind vorzeitig eingeschult werden und gleichzeitig die 1. Klasse überspringen, somit also vorzeitig in die 2. Klasse eingeschult werden?

Das Gesetz sieht eine vorzeitige Einschulung nur auf Beginn eines Schuljahres und nur in die 1. Klasse vor. § 38 Volksschulverordnung ermöglicht grundsätzlich auch das Überspringen der 1. Klasse. Dieser § kann jedoch die Bestimmungen über die vorzeitige Einschulung (§ 5 Volksschulgesetz) nicht aufheben.

In extremen Einzelfällen kann geprüft werden, ob ein Kind, das vorzeitig in die 1. Klasse eingeschult wurde, während des Schuljahres der 2. Klasse zugeteilt werden kann.

Oberstufe: Finanzierung 12. SchuljahrNach oben

Ist eine Schulgemeinde zur Bezahlung von Schulgeld für den Besuch des 12. Schuljahres verpflichtet?

Nein. Der Beitrag durch die Gemeinden erfolgt freiwillig, denn eine kantonale gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht.

Für den Besuch der Berufswahlklassen (Berufswahlschule Horgen) wird den Eltern ein Schulgeld von Fr. 2'500.- in Rechnung gestellt. Gesuche um einen Erlass oder eine Reduktion des Schulgeld können schriftlich gestellt werden.

Oberstufe: Frühzeitige AusschulungNach oben

Genügt zur Ausschulung der Jugendlichen, dass sie gemäss § 3 Volksschulgesetz das 16. Altersjahr vollendet oder zehn Schuljahre besucht haben? Oder müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein?

Die Ausschulung aus disziplinarischen Gründen (§ 52 Volksschulgesetz) stellt eine Notmassnahme dar. Sie muss verhältnismässig sein. Schliesslich hat der Ausschluss zur Folge, dass ein Schüler/eine Schülerin keinen Volksschulabschluss besitzt. Dies heisst konkret, dass nur ausgeschult werden darf, wenn alle anderen Massnahmen nicht gefruchtet haben. Der Schüler/die Schülerin hat zudem eine Gefahr für die Lehrperson oder die Mitschüler/innen darzustellen oder den Unterricht in der Klasse schlicht zu verunmöglichen.

Der Einzelunterricht gestützt auf § 47 Sonderklassenreglement als Auffang- oder Überbrückungsmassnahme ist vorher ebenso zu prüfen wie eine Sonderschulung oder Heimeinweisung.

Oberstufe: Sekundarschule - KlassenzuteilungNach oben

Wann erfolgt die Klassenzuteilung? Können die Eltern die Klassenlehrkraft wählen?

Die Zuteilung erfolgt Mitte Juni. Im Interesse eines bestmöglichen Unterrichts ist die Schulpflege bestrebt, von Bestand und Zusammensetzung her optimale und ausgewogene Klassen zu bilden. Die Schulpflege bittet um Verständnis, dass individuelle Wünsche nicht berücksichtigt werden können.

Oberstufe: Sekundarschule - Niveaugruppen?Nach oben

Gibt es an der Sekundarschule Thalwil Niveaugruppen?

Nein. An der Sekundarschule wird in den Abteilungen A, B und C mit unterschiedlichen Anforderungen unterrichtet. Die Abteilungen bestehen aus Jahrgangsklassen. Die meisten Fächer werden im Klassenverband unterrichtet.

Oberstufe: Sekundarschule - UmstufungenNach oben

Zählen bei Umstufungen nur die Noten? Gibt es Umstufungsprüfungen?

Nein. Das Gesetz verlangt die Abklärung der schulischen Kenntnisse und Fähigkeiten, ermöglicht weitere Abklärungen, verbietet aber eine Prüfung.

Die Lehrkräfte nehmen eine Gesamtbeurteilung vor, in denen neben den schulischen Leistungen auch das Lern-, das Arbeits- und das Sozialverhalten beurteilt werden.

Oberstufe: Sekundarschule - UmstufungstermineNach oben

Wie oft kann ein Schüler während des Schuljahres umgestuft werden?

Drei Mal: Ende November, Mitte April und im Juli. Der Umstufung geht allerdings ein Verfahren in mehreren Schritten voraus, das rund sechs Wochen vor dem Übertritt eingeleitet wird.



Druck Version  PDF
Gemeinde Thalwil