Die Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember 2017 die Gebührenverordnung erlassen und die Kompetenz zur Gebührenerhebung dem Gemeinderat übertragen. Der Gemeinderat hat den Gebührentarif mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 erlassen. Er ist per 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
Der Gemeinderat hat den Gebührentarif vom 1. Januar 2018 mit den Beschlüssen vom 26.Oktober und 9. November 2021 teilrevidiert. Diese treten per 1. Januar 2022 in Kraft.
Art. 11 Abfallgrundgebühren, Tierkadaver
Abfallgrundgebühren
Privathaushalte Fr. 86.15 inkl. MWST
Betriebe Fr. 172.30 inkl. MWST
Haus- und Betriebskehricht
Für Gebührensäcke, Sperrgutmarken und für den Betriebskehricht (WIGA-Messsystem) gelten die Tarife des Zweckverbands für Abfallverwertung im Bezirk Horgen.
Kadaver
Entsorgung von Kadaver von Klein- und Haustieren bis 30 kg gebührenfrei
über 30 kg bis 200 kg, pro kg Fr. 2.00
Transport und Entsorgung von Kadaver von Nutztieren
(inkl. als Haustier deklarierte Nutztiere) über 200 kg gemäss Rechnung Dritter
Illegale Abfallentsorgung
Umtriebsgebühr für verwaltungsinternen Aufwand n. Aufwand
Art. 15 Platzmieten Sportanlagen Brand und Etzliberg
Natur- und Kunstrasenplatz
Tarif pro Stunde (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 120.00
Leichtathletik-Anlage
Tarif pro Stunde (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 120.00
Alle Preise inkl. 2 Garderoben und Flutlicht.
Nebenkosten
Abfallentsorgung pro Container Fr. 90.00
Zusatzaufwendungen Personal, pro Stunde Fr. 120.00
Unentschuldigtes Fernbleiben einer bewilligten Belegung (egal, ob zahlende oder kostenlose Organisation) Fr. 150.00
Die Benutzung der Sportanlagen für Trainings- und Wettkampfbetrieb ist für Thalwiler Vereine und für die Schule Thalwil kostenlos.
Bei Absagen, die weniger als 30 Tage vor der reservierten Benutzung erfolgen, sind 75 % des entsprechenden Tarifs geschuldet. Bei früheren Absagen werden keine Gebühren verrechnet.
Art. 16 Kunsteisbahn Brand (Auszug)
Eismiete (ganzes Feld)
Plauschteams, auswärtige Schulen, Hockeyteams, Privatschulen usw.,
pro Stunde, exkl. Mietmaterial, inkl. Eintritt Fr. 220.00
Eismiete Vereine (ganzes Feld)
Erwachsenentraining oder Wettkämpfe, pro Stunde Fr. 95.00
Kinder- und Jugendtraining oder Wettkämpfe, pro Stunde Fr. 65.00
nArt. 20 Turnhallen, Singsäle, Schulräume
Schweikrüti, Mehrzweckhalle
pro Stunde Fr. 40.00
1 ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 360.00
Schweikrüti, Gastrobetrieb
pro Stunde Fr. 40.00
1 ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 360.00
Küche und Geschirr, pauschal pro Benützung Fr. 300.00
Hauswart, pro Stunde Fr. 90.00
Sonnenberg, Dreifachturnhalle
pro Stunde Fr. 60.00
1 ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 540.00
Sonnenberg, Gastrobetrieb
pro Stunde Fr. 40.00
1 ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 360.00
Küche und Geschirr, pauschal pro Benützung Fr. 300.00
Turnhalle (Feld, Sonnenberg, Platte, Ludretikon, Schwandel, 1-Fach)
pro Stunde Fr. 40.00
1 ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 360.00
Schulräume
½ Tag (5 Std.) Fr. 75.00
1 ganzer Tag Fr. 150.00
Ganzes Jahr (Stunde à 60 Minuten) Fr. 300.00
Musikkoje (Schulhäuser Sonnenberg und Schweikrüti)
ganzes Jahr (1 Stunde à 60 Minuten) Fr. 180.00
Mit Klavierbenützung, ganzes Jahr (1 Stunde à 60 Minuten) Fr. 240.00
Die Benutzung von Turnhallen (inkl. Garderoben) und Schulräumen für Proben, Trainings- und Wettkampfbetrieb ist für Thalwiler Vereine, die Schule Thalwil und die Musikschule Thalwil-Oberrieden kostenlos. Davon ausgenommen ist der Gastrobetrieb.
Bei Absagen, die später als 30 Tage vor der reservierten Benutzung erfolgen, sind 75 % des entsprechenden Tarifs geschuldet. Bei früheren Absagen werden keine Gebühren verrechnet.
Singsaal
pro Stunden Fr. 40.00
1 ganzer Tag (max. 9 Std. verrechnet) Fr. 360.00
Art. 24 Mobiliar
Miete Tischgarnituren, inkl. Transport
Erster Container (10 Tischgarnituren) Fr. 100.00
Jeder weitere Container (10 Tischgarnituren) Fr. 50.00
Art. 25 Schutzbauten
aufgehoben
Öffentliche Schutzräume
Benützung öffentlicher Schutzräume Schweikrüti oder Sonnenberg (nur mit Hintergrund offizieller Anlass und vorbehältlich der Verfügbarkeit max. 50 Personen), pro Nacht Fr. 300.00
jede weitere Nacht Fr. 100.00
Nachreinigung sowie Waschen, Reinigung Kissen/Wolldecken n. Aufwand
Miete Lagerabteil, nach Verfügbarkeit, pro Monat Fr. 10.00
Art. 26 Anmeldung
Einschliesslich Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein pro erwachsene Person Fr. 40.00
1. Aufforderung zur Anmeldung, Abmeldung, Adressänderung gebührenfrei
2. Aufforderung zur Anmeldung, Abmeldung, Adressänderung Fr. 20.00
Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (Duplikat) Fr. 20.00
Art. 27 Wochenaufenthalt
Anmeldung pro erwachsene Person Fr. 100.00
Verlängerung des Aufenthalts um ein weiteres Jahr (Wiederholung der Anmeldung),
pro erwachsene Person Fr. 100.00
Aufenthaltsausweis Fr. 30.00
Art. 28 Auszüge und Auskünfte
Auszüge aus dem Einwohnerregister
einfache Adressauskunft Fr. 15.00
Adressauskünfte mit Interessennachweis Fr. 30.00
Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 30.00
Wohnsitzbestätigung Fr. 30.00
Wohnsitzbestätigung für SBB (GA) Fr. 10.00
Lebensbescheinigung Fr. 30.00
Lebensbescheinigung (Bestätigung auf vorgedrucktem Formular) gebührenfrei Bestätigung der Personalien für Führer- und und Lernfahrausweise (auch für Minderjährige)
Art. 29 Dienstleistungen
Erfassung von Testamentshinterlegungen für Notariate Fr. 20.00
Antragsformular für SuisseID Fr. 20.00
Art. 30 Ausweise (Identitätskarten) für Schweizer Staatsangehörige
Es gelten die Gebührensätze der Verordnung des Bundesrates über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung, VawG, SR 143.11):
Identitätskarte für Erwachsene Fr. 65.00
Identitätskarte für Kinder (bis 18 Jahre) Fr. 30.00
Portoauslagen n. Aufwand
Art. 31 Ausländerrechtliche Gebühren
Es gilt die ausländerrechtliche Gebührenverordnung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich (LS 142.21).
Art. 45 Leistungen Dritte
Benützung der Schlauchwaschanlage
Schläuche 20m, pro Stück
durch Eigenleistung Fr. 8.00
mit Unterstützung Materialwart Fr. 15.00
Waschen/tumblern von Einsatzjacken, pro Stück Fr. 30.00
Waschen/tumblern von Einsatzhosen, pro Stück Fr. 20.00
Abfüllen von Pressluftflaschen Fr. 10.00
Oelbinder, pro Sack Fr. 13.00
Schulung Brandbekämpfung
Max. 2 Stunden, inkl. Fahrzeug und Übungsfeuerlöscher, pauschal
Bis max. 10 Teilnehmer, Mitwirkung 2 Angehörige der Feuerwehr Fr. 450.00
Bis. max. 20 Teilnehmer, Mitwirkung 3 Angehörige der Feuerwehr Fr. 560.00
Art. 52 Nicht gebührenpflichte Leistungen
aufgehoben
Art. 53 Gebührenpflichtige Leistungen
aufgehoben
Art. 56 Hundeabgabe
pro Hund, jährlich inkl. Kantonsbeitrag Fr. 200.00
Anmeldegebühr Fr. 20.00
verspätete Anmeldung Fr. 40.00
Ermässigungen und Befreiungen gemäss den kantonalen Vorschriften.
Art. 57 Sonntagsverkauf
Generelle Bewilligung für alle Verkaufsgeschäfte (max. 4/Jahr) gebührenfrei
Gewerbliche Ausstellungen Fr. 80.00
Schreib- und Zustellgebühr Fr. 15.00
Art. 58 Aktengesuche/Akteneinsicht Polizei
aufgehoben
Art. 59 Fahrzeuge
Blockieren von Fahrzeugen (Radschuh) Fr. 100.00
Verwahren (Unfall- oder Deliktsfahrzeuge), pro Tag
Personenwagen in gemeindeeigener Garage Fr. 13.00
Personenwagen auf Gemeindegrundstück im Freien Fr. 10.00
Motorrad in gemeindeeigener Garage Fr. 15.00
Motorrad auf Gemeindegrundstück im Freien Fr. 5.00
Abschleppen lassen von Fahrzeugen gemäss Rechnung Dritter
Art. 61 Transporte
aufgehoben
Art. 62 Verkehr
Ausnahme-Fahrbewilligung Fr. 50.00
Temporäre Strassensperrung, exkl. Signalstellungen Fr. 80.00
Temporäre Reservation Parkfelder
Bewirtschaftet, pro Parkfeld, 1. Tag Fr. 50.00
Jeder weitere Tag Fr. 15.00
Jedes weitere Feld Fr. 15.00
Unbewirtschaftet, 1-5 Parkfelder, 1. Tag Fr. 50.00
Jeder weitere Tag Fr. 3.00
Jedes weitere Feld Fr. 3.00
Transport und Stellen der Signalisation, pro Einheit Fr. 25.00
Schreib- und Zustellgebühr Fr. 15.00
Art. 63 Leistungen zugunsten Betreibungs- und Gemeindeammannamt
aufgehoben
n
nArt. 67 Übriger gesteigerter Gemeingebrauch (Sondernutzung)
Die Gebühren für den gesteigerten Gemeingebrauch und die Sondernutzung werden sinngemäss nach den Vorgaben der kantonalen Sondergebrauchsverordnung und deren Anhang erhoben. Sie setzen sich zusammen aus der Benutzungsgebühr und einer Schreibgebühr von 30 Franken.
In Ergänzung zum Anhang der kantonalen Sondergebrauchsverordnung werden folgende vereinfachte Benutzungsgebühren erhoben:
Schuttmulden und dergleichen, pro Woche Fr. 40.00
Maximalgebühr vorübergehende Inanspruchnahme öffentlichen Grundes zu Sonderzwecken, wie Werbeständer, Reklamen (inkl. Banderolen), Flyerverteilung, religiöse, politische Aktionen mit Stand etc. Fr. 50.00
Bei nicht kommerzieller Nutzung für gemeinnützigen, wohltätigen Zweck zu
Gunsten von Hilfswerken mit ZEWO-Gütesiegel (ohne Stand) gebührenfrei
Baureklametafel Fr. 80.00
Banderolen (im öffentlichen Interesse) gebührenfrei
Strassenpolizeiliche Bewilligung im koordinierten Verfahren, pro Reklametafel Fr. 80.00
Taxistandplätze
Platzgebühr pro Standplatz und Jahr Fr. 1'500.00
Märkte, Chilbi und weitere Anlässe
Gotthardstrassen- und Weihnachtsmarkt
Platzgebühren
Warenstand, pro Meter Fr. 12.00
Warenstand, pro Meter mit Verpflegungsangebot Fr. 15.00
Marktstand
mit Dach (3m), exkl. Platzgebühren, solange Vorrat Fr. 50.00
Festbankgarnituren
1 Tisch, 2 Bänke, solange Vorrat Fr. 30.00
1 Tisch Fr. 20.00
1 Bank Fr. 5.00
Allgemeine Gebühren
Gotthardstrassenmarkt Fr. 50.00
Weihnachtsmarkt Fr. 60.00
Chilbimarkt
Platzgebühren
eigener Stand bis 3m mit Esswaren Fr. 150.00
eigener Stand bis 3m ohne Esswaren Fr. 80.00
Zusätzlich, pro Meter Fr. 15.00
Abfallgebühren
Stände ohne Esswaren Fr. 20.00
Stände mit Esswaren Fr. 40.00
Stromgebühren
Bis 500 Watt Fr. 60.00
1'000 bis 5'000 Watt Fr. 100.00
Über 5'000 Watt Fr. 120.00
Chilbi/Schausteller
Platzgebühren pro Meter, Attraktivität und Standort, wird vom Marktchef erhoben
Stromgebühren n. Aufwand
Flohmarkt
Platzgebühren
eigener Stand, pro Meter Fr. 10.00
Marktstand
mit Dach (3m), inkl. Platzgebühr, solange Vorrat Fr. 60.00
Allgemeine Gebühren Fr. 10.00
Wochenmarkt
Platzgebühren
Pro Meter und Samstag Fr. 5.00
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die rechtsgültige Publikation erfolgt am 30. November 2021 unter thalwil.ch/amtlichepublikationen.
GEMEINDERAT THALWIL