In einer Hobby-Geflügelhaltung in der Gemeinde Hüntwangen sind mehrere tote Tiere positiv auf eine hochansteckende Variante des Vogelgrippe-Virus H5N1 getestet worden.
Mit grosser Wahrscheinlichkeit geht der Ausbruch in Hüntwangen auf infizierte Wildvögel zurück, die aktuell in der Schweiz eintreffen, um an unseren Seen zu überwintern.
Deshalb sind alle Geflügelhaltenden aufgerufen, Schutzmassnahmen zu treffen, um ihre Tiere vor einer Ansteckung zu schützen.
Kontroll- und Beobachtungsgebiet entlang von Gewässern - auch in der Gemeinde Thalwil
Um Einträge in Geflügelhaltungen zu verhindern, hat der Bund entlang von Seen und Flüssen im Mittelland einen 1 km breiten Uferstreifen zum Kontrollgebiet und einen 3 km breiten Uferstreifen zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Im Kontrollgebiet gelten besondere Vorschriften für die geschützte Fütterung und den Auslauf. So dürfen Hühner, Gänse und anderes Geflügel nur noch unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und vergitterten Seitenwänden oder auf Auslaufflächen, die mit einem Netz vor Wildvögeln geschützt sind. Wassergeflügel und Laufvögel müssen zudem getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden. Zudem ist das Geflügel gut zu beobachten und es gilt die Aufzeichnungs- und Meldepflicht für krankes und totes Hausgeflügel.
IIm Beobachtungsgebiet ist das Geflügel gut zu beobachten, Todesfälle sind aufzuzeichnen und Krankheitssymptome und Seuchenverdacht sind dem kantonalen Veterinäramt umgehend zu melden. Es ist dringend empfohlen, die gleichen Sicherheitsstandards umzusetzen wie im Kontrollgebiet.
Im Kanton Zürich sind folgende Gewässer von den genannten Massnahmen betroffen: Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Rhein, Limmat, Reuss. Die Massnahmen gelten ab Montag, 29. November 2021 bis mindestens Ende Januar 2022.
Weitere Massnahmen für die Seuchenvorsorge
- Funde von toten Wildvögeln: Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht angefasst werden. Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie der Fund von mehreren toten Singvögeln am gleichen Ort sind der Polizei (Nummer 117) zu melden. Diese leitet die nötigen Massnahmen ein.
- Meldepflicht für Geflügelhaltungen: Noch nicht beim Veterinäramt angemeldete Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) sollen sich registrieren. Das geht ganz einfach online: Über zh.ch/tierregister gelangt man auf die allgemeine Tier-Registrierungs-Seite. Für Geflügelhaltenden gilt eine Registrierungspflicht gemäss Tierseuchengesetzgebung (vgl. Art. 18a Tierseuchenverordnung).
- Zutritt zu Geflügelhaltungen untersagen: Es wird dringend empfohlen, keine Drittpersonen in Geflügelhaltungen zu lassen. Hierfür kann ein Aushang am Hühnerhaus gute Dienste erweisen.
Keine Gefahr für Menschen, trotzdem Vorsicht walten lassen
Nach heutigem Wissenstand ist der aktuell zirkulierende Virusstamm auf den Menschen nicht übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können nach wie vor ohne Bedenken konsumiert werden.
Weitere Informationen: zh.ch/vogelgrippe (Veterinäramt Kanton Zürich)
Zentrale Informationsstelle