Herkömmliche Glühbirnen hingegen können dem Hauskehricht mitgegeben werden.
Wichtig
Um das Austreten der Schadstoffe (u.a. Quecksilber) zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden. Hinweise zum Vorgehen bei beschädigten Lampen liefert die Sens eRecycling unter https://www.erecycling.ch/wissenswertes/faq.html
Weitere Informationen und Empfehlungen für den Umgang mit Energiesparlampen:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/chemikalien/chemikalien-a-z/energiesparlampen.html