Nach Rückweisung an der Gemeindeversammlung: Wie geht es weiter in Sachen Subventionen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung?
Im Hinblick auf die Einführung von Betreuungsgutscheinen für die ausserfamiliäre Kinderbetreuung wurde die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung Kindertagesstätten (Kita) Thalwil per Ende 2024 gekündigt. Das heisst, dass mit der Rückweisung des Geschäfts der Totalrevision der Betreuungsverordnung von der Gemeindesammlung an den Gemeinderat (siehe Ergebnisbericht vom 20. September 2024), ab 2025 keine Subventionen für die Betreuung mehr ausgerichtet würden. Zur Sicherstellung von weiterführenden Leistungen an die Kinderbetreuung müssen Massnahmen ergriffen werden.
Hierzu hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom Dienstag, 24. September 2024, beschlossen, mit allen interessierten Thalwiler Kitas vorübergehende Leistungsvereinbarungen abzuschliessen, damit diese ab 2025 ebenfalls subventionierte Plätze anbieten können. Für Eltern mit Anspruch auf Subventionen bedeutet dies, dass sie künftig eine grössere Auswahl an Kitas haben. Oberstes Ziel für den Gemeinderat ist es, dass Eltern mit einem bereits heute subventionierten Kita-Platz auch weiterhin die gewohnten Subventionen erhalten. Die Gemeinde wird diese Eltern sowie die Thalwiler Kitas in den nächsten Tagen direkt kontaktieren.
Zudem hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. September 2024 beschlossen, dass die Betreuungsverordnung nach der Rückweisung an der Gemeindeversammlung vom 19. September 2024 den Stimmberechtigten im Jahr 2025 erneut vorgelegt wird.
Gemeinderat