Weiterführende und umfassende Informationen zum kommunalen Energieplan und den damit verbundenen Plänen der Gemeinde, die Thalwiler Gasversorgung bis 2045 in eine Wärmeversorgung zu transformieren, sind neu zusätzlich zu finden unter energie.thalwil.ch |
Die kommunale Energieplanung gilt als Grundlage für eine wirkungsvolle Energiepolitik auf Gemeindeebene.
Die Energieplanung gibt eine Übersicht über die energiepolitischen Handlungsfelder der Gemeinde und schafft damit die Voraussetzung für ein koordiniertes Vorgehen. Von Bund und Kanton vorgegebene CO2-Reduktionsziele und der Umbau unserer Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger spielen dabei ebenfalls eine Rolle.
Der Schwerpunkt der kommunalen Energieplanung liegt im Bereich der zukünftigen Wärmeversorgung, welche in der Schweiz den Grossteil der gesamten bereitgestellten Energie benötigt. In der Regel bezieht sich die kommunale Energieplanung auf einen Zeithorizont von etwa zehn Jahren.
In anderen energierelevanten Bereichen sind die kommunalen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt oder es stehen bereits andere, übergeordnete Planungsinstrumente zur Verfügung: So ist beispielsweise die Stromversorgung auf Bundesebene durch das Stromversorgungsgesetz geregelt. Auch der Bereich Verkehr erfordert häufig eine überregionale Planung und ist bereits Bestandteil des Kommunalen Richtplans. .
Kommunale Ziele
Die Ziele der kommunalen Energieplanung werden im Kommunalen Energieplan festgeschrieben. Die Revision der kommunalen wurde vom Gemeinderat am 21. März 2023 verabschiedet und am 9. Mai 2023 von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt.
Die aktuelle Teilrevision umfasst primär das Zentrum und den Energieverbund der Abwasserreinigungsanlage (ARA), wo sich seit der letzten Überarbeitung neue Rahmenbedingungen ergeben haben.
Mit der kantonalen Genehmigung ist der kommunale Energieplan behördenverbindlich und kann gemäss § 295 Abs. 2 PBG (Planungs- und Baugesetz) auch privaten Grundeigentümern die Nutzung bestimmter erneuerbarer Energieträger vorgeben. Auf diese Weise wird die Planungssicherheit für Grundeigentümer und Investoren erhöht.
Als Grundlage der kommunalen Ziele für die Wärmeversorgung dienen die langfristig ausgerichtete Energiepolitik des Kantons Zürich sowie dessen gesetzliche Grundlagen (Energiegesetz), die anspruchsvollen Energiestadt-Richtziele gemäss dem Programm EnergieSchweiz für Gemeinden (energiestadt.ch) sowie der Masterplan Klima der Gemeinde Thalwil und dessen Massnahmenkatalog.
Die kommunale Energieplanung zeigt zudem auf, wie die bestehende Wärmeversorgung der Gemeinde an die zukünftigen Gegebenheiten und Herausforderungen angepasst werden kann. Dazu werden die Wärmeversorgung und die Energiepotenziale analysiert, die Energieziele an die aktuellen energiepolitischen Voraussetzungen und übergeordneten Ziele angepasst sowie mit einem handlungsorientierten Massnahmenkatalog ergänzt. Dabei sind die kantonale Energiepolitik und das kantonale Energiegesetz zu beachten. Allgemeine Ziele sind namentlich eine wirtschaftliche und umweltfreundliche Wärmeversorgung sowie eine markante Senkung der CO2-Emissionen durch die Ausschöpfung der Effizienzpotenziale sowie einer verstärkten Nutzung von Abwärme und erneuerbaren Energien. Mobilitätsfragen werden – obwohl aus energiepolitischer Sicht ebenfalls bedeutend – im Rahmen dieser kommunalen Energieplanung nicht behandelt. Die Energieplanung stützt sich auf § 7 des kantonalen Energiegesetzes und steht in direkter Beziehung zum behördenverbindlichen kantonalen Richtplan.
Auf die Nennung eines Effizienzziels (z.B. Reduktion des Heizwärmebedarfs) wird verzichtet, da die Erreichung dieses Ziels nicht im Einflussbereich der kommunalen Energieplanung liegt. Dieses Ziel wird hauptsächlich durch die nationale und kantonale Energiepolitik (Gesetzgebung und Förderprogramme) beeinflusst und ist zudem von der Energiepreisentwicklung abhängig. Die Gemeinden können jedoch durch den Einsatz von kommunalen Förderprogrammen im Energie- und Klimabereich versuchen deren Wirkung darüber hinaus zu verstärken.
Zugehörige Objekte
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Energieplanung | 044 723 23 43 | martin.schmitz@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderat | 044 723 22 16 (Präsidiales) | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
Umweltkommission | 044 723 23 43 | umwelt@thalwil.ch |