Die Reduktion der CO2-Emissionen ist nicht nur Aufgabe der Gemeinde, sondern auch der privaten Liegenschaftenbesitzer. Dies war der Grundsatz mehrerer Vorstösse aus der Bevölkerung, die in Thalwil Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz fördern wollten.
Die Gemeindeversammlung stellte 2010 einen Rahmenkredit von 1,6 Mio. Franken - verteilt auf vier Jahre - zur Verfügung. Damit war das kommunale Förderprogramm nachhaltiger Projekte 2010-2014 geboren.
Mit der Grundidee, dass die kommunalen Fördermassnahmen in erster Linie dort ansetzen, wo bereits Bund und Kanton Förderschwerpunkte setzen, wurde das erste Reglement erarbeitet. Die zusätzliche Förderung der Gemeinde soll die Anreizwirkung verstärken oder dort ergänzen, wo die bestehende Förderung Lücken aufweist.
Das Förderprogrammprogramm wurde seit 2010 bereits zweimal verlängert: 2014 und 2018 sprach die Gemeindeversammlung jeweils für weitere vier Jahre einen Rahmenkredit von einer Million Franken für das Förderprogramm. So konnten seit 2010 über 300 Projekte und Massnahmen im Energiebereich gefördert und unterstützt werden (2010-2014: 160 / 2015-2018: 140).
Mit der Neuauflage des Förderprogramms 2015-2018 trat ein neues Förderreglement in Kraft. Es orientiert sich an den energiepolitischen Schwerpunkten von Bund und Kanton.
Das bestehende Förderreglement ist auch die Grundlage der dritten Periode des Förderprogramms, die 2019 angebrochen ist. Mit dem Entscheid vom 1. Oktober 2020 hat der Gemeinderat verschiedene Änderungen bei der Förderung erneuerbarer Energien vorgenommen.
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