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Schweizer Steuersystem
www.comparis.ch: Rechner Quellensteuer
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FAQs
Frage |
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Jede Person, die in der Schweiz wohnt, arbeitet oder einkauft, kann steuerpflichtig werden. Die Steuer ist eine öffentliche Abgabe. Sie bildet die wichtigste Einnahmequelle des Staates und ermöglicht es ihm, seine Aufgaben zu erfüllen. Man kennt in der Schweiz eine ganze Reihe von unterschiedlichen Steuern. Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer. Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben. Eidgenössische Steuerverwaltung: Steuersystem |
Wie Schweizerinnen und Schweizer sind auch Migrantinnen und Migranten verpflichtet, Steuern zu bezahlen. Man bezahlt sie sowohl an die Gemeinde und an den Kanton, in denen man wohnt – das ist die Gemeinde- und Staatssteuer –, wie auch an den Bund – diese nennt man direkte Bundessteuer. Das Steuersystem ist so organisiert, dass die meisten Leute einmal pro Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Sie geben darin an, wie viel sie im letzten Jahr verdient haben und wie hoch ihr Vermögen ist. Die Steuererklärung wird dann bei den lokalen Steuerbehörden eingereicht. Diese berechnen die Höhe der Steuern und stellen die Steuerrechnungen aus. In der Schweiz kennt man zudem die Quellensteuer. Sie wird der direkt durch den Arbeitgeber der steuerpflichtigen Person direkt belastetabgeführt. Der Arbeitgeber Er zieht dieses Steuer jeweils vom monatlichen Lohn ab und überweist den Betrag an die Steuerbehörden. Betroffen sind Migrantinnen und Migranten ohne Niederlassungsbewilligung C, wenn sie nicht mit jemandem verheiratet sind, der diese Bewilligung oder das Schweizer Bürgerrecht hat. Je nach Kanton ist die Quellensteuer unterschiedlich hoch; sie kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Um zu verhindern, dass Migrantinnen und Migranten doppelt besteuert werden – in der Schweiz und zusätzlich im Heimatland – hat die Schweiz mit über 50 Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. www.comparis.ch: Quellensteuerrechner Steueramt Thalwil, Quellensteuer |
Steuerauskünfte
Steuerausweise
Das Gemeindesteueramt stellt gegen Gebühr Ausweise über das steuerbare Einkommen und Vermögen, den steuerbaren Reingewinn und das steuerbare Kapital gemäss letzter rechtskräftiger Einschätzung oder auf Grund der letzten Steuererklärung aus. Das Begehren um Ausstellung des Steuerausweises ist schriftlich, im Doppel unter genauer Angabe des Grundes einzureichen (Weisung der Finanzdirektion über die Führung der Steuerregister in den Gemeinden (Z StB I Nr. 30/203, Rz. 49).
Möglichkeit einer Datensperre
Der Steuerpflichtige hat die Möglichkeit, seine Daten im Steuerregister sperren zu lassen. Das Gemeindesteueramt nimmt auf seinen schriftlichen Antrag hin die Sperrung der Daten vor (§ 122 Abs. 2 StG in Verbindung mit § 11 Abs 1 DSG).
Stellungnahme des Steuerpflichtigen
Das Steueramt hat neu das Begehren dem Steuerpflichtigen zur Stellungnahme zu unterbreiten (§ 122 Abs. 3 Satz 2 StG).
Ausstellung von Steuerausweisen trotz Datensperre
Trotz Datensperre ist die Ausstellung eines Steuerausweises möglich, wenn der Gesuchsteller glaubhaft machen kann, dass ihn die Sperrung in der Verfolgung eigener Rechte gegenüber dem Steuerpflichtigen behindert (§ 11 Abs. 2 lit b DSG). Bitte benutzen Sie in diesen Fällen das Gesuch um Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre (Form 43 B).
Rekursfähiger Entscheid des Gemeindesteueramtes: Weiterzug an die Finanzdirektion
Das Steueramt erlässt über das Begehren um Ausstellung des Steuerausweises einen Entscheid, welcher bei der Finanzdirektion mit Rekurs angefochten werden kann bei:
- Ablehnung des Gesuchs
- Gutheissung des Gesuchs
(§ 122 Abs. 3 Satz 3 StG)
Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungsgericht
Der Rekursentscheid der Finanzdirektion ist mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht anfechtbar (§ 19 in Verbindung mit § 43 VRG).
Ausstellung des Steuerausweises erst bei Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides möglich
Der Steuerausweis kann vom Steueramt erst ausgestellt werden, wenn über die Zulässigkeit der Ausstellung ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, bzw. wenn die Frist zur Erhebung eines Rechtsmittels unbenutzt verstrichen ist (§ 122 Abs. 3 Satz 4 StG).
Gebühren für Steuerauskünfte
Steuerausweise bei Pflichtigen ohne Datensperre (kein Spezialverfahren) |
Fr. 40.00 |
Steuerausweise für Anhänger der französischen Kirche ohne Datensperre | Fr. 40.00 |
Steuerausweise bei Datensperre, wenn der Steuerpflichtige der Aufhebung der Datensperre zustimmt (einfaches Spezialverfahren) |
Fr. 80.00 |
Steuerausweise bei Datensperre, bei denen das Verfahren nach § 122 Abs. 3 StG zur Aufhebung der Datensperre durchgeführt werden muss, d.h. Entscheid des Gemeindesteueramtes auf Ausstellung eines Steuerausweises trotz Widerspruch des Steuerpflichtigen (komplexes Spezialverfahren) |
Fr. 120.00 |
Bescheinigung des Steueramtes zu Handen der Einbürgerungsbehörde | Fr. 80.00 |
Steuerauskünfte für den Steuerbezug der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich (ICZ) und der Jüdischen Liberalen Gemeinde | Fr. 00.00 |
Zugehörige Objekte
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Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Grundsteuerkommission | 044 723 22 50 | steueramt@thalwil.ch |