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Schule Thalwil
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Alle Kinder müssen elf Jahre lang zur Schule (inkl. Kindergarten) gehen. Je nach Kanton oder zum Teil auch je nach Gemeinde sind diese elf Jahre anders aufgeteilt. Unterschiedlich ist auch, was für Schultypen angeboten und wie sie genannt werden. Nach welchen Regeln die Kinder den verschiedenen Schulstufen und Schultypen zugeteilt werden, ist ebenfalls nicht überall gleich. In manchen Kantonen – so auch im Kanton Zürich – sind die Kinder verpflichtet, den Kindergarten zu besuchen, in anderen ist der Besuch freiwillig. Der Kindergarten dauert im Kanton Zürich zwei Jahre. Weiterführende Schulen heissen Mittelschulen. Im Kanton Zürich unterscheidet man zwischen dem Langgymnasium (ab der 6. Klasse) und dem Kurzgymnasium (ab der 2. oder 3. Sek). Die Kinder werden von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet. Man nennt sie auch Lehrpersonen. Die öffentliche Schule heisst Volksschule und ist kostenlos. Es steht den Eltern frei, eine private Schule für ihre Kinder zu wählen. Private Schulen sind kostenpflichtig. In der Schweiz sind die Kantone zuständig für die Volksschule. Die Schulsysteme der Kantone unterscheiden sich zum Teil stark. Auch innerhalb eines Kantons können sich die Schulen von Gemeinde zu Gemeinde oder sogar von Schulhaus zu Schulhaus unterscheiden. Die Schweiz entdecken Educa: grafische Darstellung des schweizerischen Bildungssystems |
In Thalwil gehen die Kinder mit 4 Jahren in den Kindergarten. Der Kindergarten dauert zwei Jahre. Danach besuchen die Kinder 6 Jahre lang die Primarschule. Die anschliessende Sekundarstufe dauert 3 Jahre. Sie ist in folgende Schultypen unterteilt:
Eine andere Möglichkeit sind Gymnasien (oder Mittelschulen). Infos über diesen Schultyp sind in der Rubrik "Mittelschule“ ersichtlich. |
Alle Eltern mit Kindern des zutreffenden Jahrgangs erhalten von der Schule Thalwil ein Schreiben mit allen Erläuterungen zur Einschulung. Wenn Sie während des Schuljahres nach Thalwil ziehen, wird die Schule über Ihre Anmeldung bei der Gemeinde informiert; die Schule wird Sie in der Folge kontaktieren. Sie können jedoch auch das Anmeldeformular aus dem Online-Schalter der Gemeinde-Website verwenden. |
Der Kindergarten ist eine Vorstufe zur Schule. In manchen Kantonen ist der Besuch des Kindergartens obligatorisch – so im Kanton Zürich –, in anderen freiwillig. Im Kindergarten wird viel gespielt. Dazu gibt es kurze Lektionen. Durch Spiele und Lektionen werden die Kinder unterstützt, Fähigkeiten zu erwerben, die für die Schule und das spätere Leben wichtig sind: zuhören und sich ausdrücken, längere Zeit an einer Arbeit oder an einem Spiel bleiben, sich konzentrieren, selbständig planen und Entscheide treffen, sich mit anderen Kindern und Erwachsenen zurechtfinden und gemeinsame Regeln respektieren. Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein. |
Kinder, die sich in ihrer Muttersprache gut ausdrücken können und viele Wörter kennen, lernen die deutsche Sprache leichter. Deshalb ist es wichtig, dass Sie mit den Kindern in Ihrer Muttersprache sprechen. Im Alltag gibt es dafür unzählige Möglichkeiten. Nehmen Sie sich so oft wie möglich Zeit, mit dem Sohn oder der Tochter zu sprechen und ihnen zuzuhören. Unterstützen können Sie Ihr Kind auch so: Freuen Sie sich darüber, wenn es im Kindergarten oder in der Schule neue deutsche Wörter gelernt hat. Der Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) ergänzt und unterstützt den Regelunterricht. Dabei gibt es unterschiedliche Formen. Kinder, deren Deutschkenntnisse zu gering sind, um ihrem Potenzial entsprechend am Unterricht teilzunehmen, erhalten im Kindergarten integrativen Deutschunterricht. Auf der Primarstufe wird unterschieden zwischen Anfangsunterricht und Aufbauunterricht. Im Anfangsunterricht erhalten neu zugezogene Schüler und Schülerinnen intensive Deutschförderung. Der Aufbauunterricht ist die Fortsetzung der Förderung im Kindergarten und des Anfangsunterrichts und dauert in der Regel maximal zwei Jahre. Mütter und Väter können am Arbeitsplatz, im Gespräch mit den Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen. Damit helfen Sie Ihrem Kind auf seinem Weg durch den Kindergarten und die Schule. |
Es werden folgende Fächer unterrichtet: Deutsch, Mathematik, Mensch und Umwelt, Sport (Turnen und Schwimmen), Musik, Zeichnen, Handarbeit und Werken, Französisch (ab der 5. Klasse), Englisch, Hauswirtschaft. Zum Schulprogramm kann auch 'Religion und Kultur' gehören. Viele Lehrpersonen führen regelmässige Besprechungen mit der ganzen Klasse durch (Klassenrat). Der allgemeine Religionsunterricht, in dem über alle Weltreligionen gesprochen wird, ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Der Unterricht in christlicher Religion (teilweise wird er auch «Biblische Geschichte» genannt) wird zum Teil von den Schulen, zum Teil von den Kirchen angeboten. Wer nicht der christlichen Religion angehört, kann auf Gesuch der Eltern von diesem Unterricht dispensiert werden. Erkundigen Sie sich bei der Lehrerin oder dem Lehrer oder beim DLZ Bildung. |
Es gibt Noten von 1 bis 6. Die Noten bedeuten:
Im Zeugnis können auch halbe Noten stehen, zum Beispiel 4-5 oder 5-6. Jedes Kind bekommt zweimal im Jahr ein Zeugnis (Ende Januar und vor den Sommerferien). In der ersten Klasse gibt es keine Noten, aber zwei Elterngespräche. |
Die Musikschule Thalwil-Oberrieden bietet eine umfassende musikalische Ausbildung, die auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt ist. Die Musikschule beschäftigt ausgewiesene, kompetente Lehrkräfte, die nach zeitgemässen pädagogischen Grundsätzen unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler werden zu aktivem Musizieren und zu bewusstem Musikhören ausgebildet. Freude an der Musik und Begeisterung für Instrumente gehören dazu. |
Die Lehrperson schlägt schriftlich vor, welchem Schultypus ihr Kind zugewiesen wird. Dabei wird sowohl auf seine Noten wie auf sein Verhalten in der Schule geachtet (Interesse, Fleiss, Selbständigkeit im Lernen, Verlässlichkeit). Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, können Sie das der Lehrperson oder dem Schulleiter mitteilen. Der definitive Entscheid wird durch die Schulpflege gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs beim Bezirksrat einlegen. Bemerkung: Wenn Ihr Rekurs abgelehnt wird, müssen Sie als unterliegende Partei die Kosten (rund Fr. 300 bis 500) für das Verfahren übernehmen. |
In Thalwil können die Kinder an zwei frei gewählten Tagen im Jahr vom Schulbesuch befreit werden. Der Antrag auf einen schulfreien Tag ist an die Lehrperson zu richten. Diese Tage werden auch "Joker-Tage" genannt. An hohen Feiertagen (besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art) können die Kinder vom Schulbesuch befreit werden. Dazu braucht es laut Reglement ein Gesuch an die Lehrperson. |
Ja, die Teilnahme an Schulreisen und Ausflügen, Sporttagen, Schneesporttagen, Klassenlagern, Projektwochen und ähnlichem ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer. Die Teilnahme am Skilager ist freiwillig, da es in der Ferienzeit stattfindet. |
Die Eltern werden von der Lehrperson über die Leistungen und das Verhalten ihres Kindes in der Schule informiert. Sie dürfen Schulbesuche machen (melden Sie sich vorgängig bei der Lehrperson an.) Zweimal im Jahr - im November und Mai - gibt es offizielle Besuchsvormittage. Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Entscheiden über die Zuteilung ihres Kindes. Gegen Entscheide der Schulpflege über die Zuteilung des Kindes zu einem bestimmten Schultypus können Sie Rekurs beim Bezirksrat erheben. In Thalwil hat jede Schuleinheit ihren Elternrat. Deren Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Eltern, Schule und Kindern zu fördern und die Lehrerschaft bei der Umsetzung diverser Projekte zu unterstützen. Die verschiedenen Elternräte haben sich zu einem „Netzwerk Elternräte Schulen Thalwil“ (NEST) zusammengeschlossen. Sie als Eltern sind verpflichtet, dass Ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zuhause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen Sie die Lehrperson informieren. Es ist wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und dass Sie an Elternveranstaltungen wie zum Beispiel an den Besuchsvormittagen oder an Elternabenden teilnehmen. |
Wenn das Kind krank ist, müssen Sie die Kindergärtnerin oder die Lehrerin / den Lehrer unbedingt darüber informieren. Rufen Sie deshalb vor Schulbeginn im Kindergarten oder in der Schule an. Manche Kindergärtnerinnen oder Lehrerinnen und Lehrer geben für den Notfall auch ihre Privatnummer an. Wenn Ihr Kind krank ist, haben Sie das Recht, zu Hause zu bleiben und nicht zur Arbeit zu gehen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber darüber, wie viele Tage Sie pro Jahr wegen Krankheit eines Kindes fehlen dürfen. |
In Thalwil gibt es den Hort/Mittagstisch. Dort werden die Kinder ausserhalb des Kindergartens und der Schule betreut. Sie können dort auch zu Mittag essen. Diese Angebote sind einer Schuleinheit zugeordnet. In der Regel sind sie daher für die Kinder gut erreichbar. Erkundigen Sie sich beim DLZ Bildung oder der Lehrpersonen nach den Betreuungsangeboten. |
Berufstätige Eltern können meistens nicht während allen Schulferienwochen selbst Ferien nehmen. Für Kindergarten- und Schulkinder bestehen in verschiedenen Gemeinden Betreuungsmöglichkeiten, die zum Teil die Schule anbietet. Erkundigen Sie sich bei der Schule oder beim Hort, welche Möglichkeiten es gibt. Familien können sich auch privat zusammentun und ihre Kinder gegenseitig betreuen. Ferienspass Thalwil Schule Thalwil: Ferienkolonien Schule Thalwil: Schulsport und Freizeitkurse Stiftung Kita Thalwil |
Das Wichtigste ist Ihr Interesse für die Schule und das, was Ihr Kind lernt. Fragen Sie Ihre Tochter oder Ihren Sohn deshalb so oft wie möglich: «Wie ist es heute im Kindergarten / in der Schule gegangen?» Oder: «Was habt ihr gemacht?» Nehmen Sie sich Zeit zum Zuhören. Freuen Sie sich mit dem Kind, wenn ihm etwas gut gelungen ist und machen Sie ihm Mut, wenn etwas noch schwierig ist. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig (am gleichen Ort und zur gleichen Zeit) und ungestört die Hausaufgaben macht (ohne Fernsehen oder Radio). Schauen Sie, dass Ihr Kind rechtzeitig zu Bett geht und am Morgen ausgeruht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Morgen etwas isst und eine gesunde Zwischenmahlzeit in die Schule mitnimmt. Kinder, die viel TV sehen oder Computerspiele machen, können Konzentrationsprobleme bekommen. Setzen Sie deshalb Grenzen, Ihrem Kind zuliebe. Die Welt der Schule und die Welt der Familie können sehr unterschiedlich sein. Dann ist es für die Kinder manchmal schwierig, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammenzubringen. Es ist deshalb wichtig, dass die Eltern, Lehrpersonen und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Wenn die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen gut funktioniert, kann sich das Kind leichter auf die Schule und das Lernen konzentrieren. Wenn Sie als Eltern und/oder das Kind nicht gut Deutsch sprechen, ist es bei wichtigen Gesprächen sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (auch «interkulturelle(r) ÜbersetzerIn» oder «interkulturelle(r) VermittlerIn»). Es ist nicht gut, wenn das Kind selber oder ein älteres Geschwister für Sie übersetzen. Medios: interkulturelles Dolmetschen www.migesplus.ch: Diverse Publikationen |
Die Lehrerin oder der Lehrer gibt den Schülerinnen und Schülern Hausaufgaben. Die Kinder sollen die Hausaufgaben zuhause selber lösen. Die Eltern können ihr Kind aber unterstützen, damit es die Hausaufgaben jeden Tag macht. Es hilft, wenn es die Hausaufgaben jeden Tag zur gleichen Zeit und am gleichen Ort macht und dabei nicht gestört wird. Schalten Sie deshalb in dieser Zeit auch das Radio und den Fernseher ab. Vielleicht kann Ihr Kind die Hausaufgaben auch zusammen mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin machen. Gemeinsames Lernen macht oft viel mehr Spass. Wenn ihr Kind Mühe mit dem Schulstoff hat und schlechte Noten erzielt, können Sie es bei der Aufgabenhilfe anmelden:
Vielleicht kann Ihr Kind die Hausaufgaben auch zusammen mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin machen. Gemeinsames Lernen macht oft viel mehr Spass. |
Kinder, die noch Mühe im Deutsch haben, können den Unterricht "Deutsch als Zweitsprache DaZ" besuchen. Dieser Zusatzunterricht ist kostenlos. In der Regel wird er während einem bis zwei Jahren besucht. In besonderen Fällen ist eine Verlängerung möglich. Der Besuch der «Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur» ist freiwillig. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache. Volksschulamt VSA: Schule und Migration |
Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung und Diskretion über den Aufenthaltsstatus zu wahren. Wenden Sie sich für genaue Informationen an eine spezialisierte Beratungsstelle. Beratungsstellen für Sans-Papiers |
Es ist wichtig, dass Sie mit der Kindergärtnerin oder der Lehrperson darüber sprechen. So können Sie miteinander eine Lösung suchen. Das kann der Beizug eines Kinderarztes, einer Psychologin oder einer Heilpädagogin sein. Nehmen Sie jemandem zum Übersetzen mit, wenn das nötig ist oder bitten Sie die Lehrperson um eine interkulturelle Übersetzung. Wenn Sie sich mit der Kindergärtnerin oder der Lehrperson nicht einigen können, sprechen Sie mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Auch ein Gespräch mit der Schulpflege (lokale Schulbehörde) kann weiterhelfen. |
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er/Sie kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate wird die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe Vorschläge machen, wie dem Kind am besten geholfen werden kann. Der Schulpsychologe kann geeignete Unterstützungs-Massnahmen oder auch die Versetzung in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät er auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann. |
Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben, zum Beispiel beim Sprechen, Bewegen oder Lernen, erhalten sie eine kostenlose Unterstützung (Logopädie, Legasthenie, Bewegungsförderung, heilpädagogischer Förderunterricht). Je früher dem Kind geholfen wird, desto einfacher können die Probleme behoben werden. In den meisten Fällen wird eine solche Unterstützung von der Lehrperson in die Wege geleitet. Sie können sich aber auch an sie wenden, wenn Ihnen etwas auffällt. Schule Thalwil: Fachstelle Sonderpädagogik, Myriam Autengruber |
Wenn sich ihr Kind in der Schule nicht wohl fühlt, sprechen Sie zuerst mit der Lehrperson. Findet sich keine Lösung, können Sie sich an die Schulleitung, den/die zuständige Schulsozialarbeit oder an die Schulpflege wenden. Hilfe und Beratung erhalten sie auch beim Schulpsychologischen Dienst Horgen oder beim Amt für Jugend und Berufsberatung. |
Schulergänzende Betreuung: Hort/Mittagstisch
In jede Thalwiler Schuleinheit stehen Angebote der schulergänzenden Betreuung zur Verfügung. Die Horte und Mittagstische betreuuen und verpflegen die Kinder in hoher Professionalität ausserhalb der Schulzeit.
Alle Informationen in der Übersicht: Schulergänzende Betreuung
Zugehörige Objekte
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DLZ Bildung | 044 723 22 66 | bildung@thalwil.ch |
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Schulpflege | 044 723 22 66 | bildung@thalwil.ch |