zusammengestellt.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeisekretariat | 044 723 22 21 | sicherheit@thalwil.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Ihre persönlichen Angaben werden ausschliesslich für die Hundedatenbank AMICUS weiterverwendet. Dazu benötigen wir Ihre Einwilligung zu deren Weitergabe an Dritte bzw. an AMICUS.
Die Hundehalterin bzw. der Hundehalter melden ihre Hunde, die älter als 3 Monate sind, innert 10 Tagen bei der Wohnsitzgemeinde an und geben die erfoderlichen Angaben bekannt. Innert der gleichen Frist meldet die Halterin bzw. der Halter der Gemeinde einen Namens- oder Adresswechsel mit.
Erreicht der Hund das Alter von 3 Monaten nach dem 30. Juni, so ermässigt sich die Abgabe der Hundesteuer für das laufende Jahr um die Hälfte. Stirbt ein Hund und wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin bzw. der Halter Anspruch auf die Rückerstattung der halben Hundesteuer, sofern das verabgabte Tier vor dem 30. Juni eingegangen ist.
Für Polizei-, Militär-, Blinden- und Therapiehunde kann eine reduzierte Verabgabungsgebühr erhoben werden. Dazu muss für jedes Abgabejahr ein Gesuch an die Sicherheitskommission gestellt werden (Einsatzbescheinigungen resp. Leistungsnachweise müssen beigelegt werden).
Verfahren
Sollte Ihr Hund gestorben sein, kommen Sie bitte mit entsprechenden Unterlagen (Arztrechnung, Kremationsbestätigung etc.) bei uns am Schalter des DLZ Sicherheit vorbei.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.