Vertrag über das Forstrevier, Leistungsvereinbarung des Forstreviers und Vertrag zur Waldbewirtschaftung, Genehmigung der jährlich wiederkehrenden Kosten
Mit Beschlussnummern 108 vom 31. Mai 2022 hat der Gemeinderat den Vertrag über das Forstrevier zwischen den Vertragsgemeinden Thalwil, Oberrieden und Langnau am Albis, datiert vom 31. Mai 2022, mit rückwirkender Inkraftsetzung per 1. Juli 2021 genehmigt und die jährlich wiederkehrenden Kosten von 10’125 Franken als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 Gemeindegesetz bewilligt. Mit gleichem Beschluss hat der Gemeinderat die Leistungsvereinbarung des Forstreviers und den Vertrag zur Waldbewirtschaftung mit gesamthaft jährlich wiederkehrenden Kosten von 96'618.48 Franken als ungebundene Ausgabe in gemeinderätlicher Kompetenz bewilligt.
Gegen diese Beschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die rechtsgültige Publikation erfolgt am 13. Juni 2022 unter thalwil.ch/rechtsgueltigeamtspublikationen
GEMEINDERAT THALWIL