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Staatssekretariat für Migration SEM: Einbürgerungen
www.ch.ch: Einbürgerung
Kontakt
Alte Landstrasse 112
8800 Thalwil
Tel. 044 723 22 29
Fax 044 723 23 14
einwohnerkontrolle@thalwil.ch
FAQs
Frage |
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Für Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist es möglich, das Schweizer Bürgerrecht zu erwerben. Dies geschieht allerdings nicht automatisch und erfordert etliche Voraussetzungen:
Ins Einbürgerungsverfahren sind Gemeinde, Kanton und Bund involviert. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Migration. In der Schweiz kennt man zudem die erleichterte Einbürgerung. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie für Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Bürgerrecht noch nicht besitzen. Zuständig ist hierfür alleine der Bund. Bundesamt für Migration: Einbürgerung und Bürgerrecht www.ch.ch: Einbürgerung |
Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Einwohnerkontrolle: ausländische Staatsangehörige Einwohnerkontrolle: Schweizer Bürger und Bürgerinnen |
Für Personen, die sich für eine Einbürgerung interessieren, hat die Gemeinde Thalwil alles Wissenswerte über Land, Kanton und Gemeinde zusammengestellt. Weitere Details unter "Einbürgerung". |
Die Schweiz war nicht immer ein Einwanderungsland – obschon immer wieder Menschen aus hauptsächlich europäischen Ländern in der Schweiz Schutz vor Krieg oder politischer Verfolgung gesucht haben. Im Jahr 1850 betrug die ausländische Wohnbevölkerung gerade mal drei Prozent. Damals herrschte in der Schweiz ein Mangel an Nahrungsmitteln, weshalb die Menschen hungern mussten. Viele Schweizerinnen und Schweizer wanderten deshalb in jener Zeit nach Übersee aus – etwa in die USA, nach Kanada oder Brasilien. Erst beim Übergang vom 19. ins 20. Jahrhundert wandelte sich die Schweiz von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland. 1915 lag der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern bereits bei 15 Prozent; ihre Zahl nahm aber während des ersten Weltkrieges als Folge der Abwanderung wieder ab. 1934 trat das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer in Kraft. Es wurde mehrfach geändert und war grundsätzlich von einer abwehrenden Haltung geprägt: Das Gesetz sollte nur erwünschte Gruppen ins Land lassen. Seit 2008 gilt in der Schweiz das neue Ausländergesetz. Damit wird die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA beschränkt auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte. |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales | 044 723 22 14 | pascal.kuster@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |