Einbürgerung Schweizer StaatsbürgerInnen
Dem Einbürgerungsgesuch sind folgende Dokumente beizulegen:
- Gesuchsformular
- ausgefüllter Fragebogen
- Verzichts- oder Beibehaltungserklärung für das bisherige Bürgerrecht
- Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) für geschiedene oder gerichtlich getrennte Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen
- Strafregisterauszug
- Betreibungsregisterauszug für alle Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben
- Bescheinigung des Steueramtes
Die Gesuchstellenden finden die notwendigen Dokumente in der untenstehenden Übersicht als PDF-Dokumente oder können am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden. Die geltenden Gebühren sind der Gebührenverordnung zu entnehmen.
Das Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen ist der Gemeinderatskanzlei Thalwil, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, einzureichen.
Den Gesuchstellenden wird empfohlen, sich beim zuständigen Zivilstandsamt des bisherigen Heimatortes zu erkundigen, wie das Verfahren für die Entlassung aus dem Bürgerrecht ist und wie hoch diese Gebühren sind.
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