Sie besitzen eine ausländische Staatsbürgerschaft und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben
Das Einbürgerungsgesuch muss Online dem Kanton Zürich eingereicht werden. Für die Registrierung und Einreichung Ihres Einbürgerungsgesuches benutzen Sie bitte folgenden Link: Ordentliche Einbürgerung | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Nachfolgend finden Sie Informationen und Grundvoraussetzungen:
- Gültige C-Bewilligung
- Eintrag im Zivilstandsregister (der Auszug darf beim Einreichen des Gesuchs nicht älter als 6 Monate sein)
Für Ihre Einbürgerung ist ein Auszug aus dem Zivilstandsregister erforderlich. Sie können diesen über den nachfolgenden Link bestellen: https://www.thalwil.ch/online-schalter/50584/detail
Bitte beachten Sie, dass dieser Link nur für Einzelpersonen gilt. Als Einzelperson gilt auch, wenn sich von einem Ehepaar nur eine Person einbürgern lassen möchte.
Als Ehepaar oder Familie benötigen Sie den nachfolgenden Link für den Auszug aus dem Zivilstandsregister: Thalwil - Zivilstandsamt: Familienausweis ohne Hülle (nur mit Online-Zahlung möglich)
Beratungsgespräche finden nur auf Voranmeldung statt.
Kann ich mich einbürgern lassen?
Unter nachfolgendem Link Ordentliche Einbürgerung | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., dann scrollen bis zum Thema Voraussetzungen, so können Sie selber herausfinden, ob Sie sich einbürgern lassen können Kann ich mich einbürgern lassen?Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Aufenthaltsfristen:
Sie brauchen einen Aufenthalt von mindestens 10 Jahren in der Schweiz, davon seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Thalwil, bevor Sie das Gesuch einreichen können. Der Aufenthalt wird je nach Bewilligung anders gerechnet:
- Die Jahre mit C und B-Bewilligung zählen ganz
- Die Jahre mit F-Bewilligung zählen halb
- Die Jahre mit N und L-Bewilligung zählen nicht
Die Jahre in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählen doppelt.
Kinder unter 18 Jahre können ein Gesuch zusammen mit den Eltern einreichen. In diesem Fall müssen die Kinder die 10 Jahre Aufenthalt nicht erfüllen.
Wenn Sie unter 25 Jahre sind reicht es, wenn Sie vor der Gesuchseinreichung 2 Jahre ununterbrochen im Kanton Zürich leben.
Leben Sie in eingetragener Partnerschaft?
Personen in eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer können sich nicht erleichtert einbürgern. Sie können aber von verkürzten Aufenthaltsfristen profitieren, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie leben seit 5 Jahren in der Schweiz. Davon muss 1 Jahr vor Einreichung des Gesuches liegen.
- Sie leben seit 3 Jahren in eingetragener Partnerschaft.
- Ihre Partnerin oder Ihr Partner war bei der Eintragung bereits Schweizerin oder Schweizer.
Einhalten des Strafgesetzes
Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
Sie heissen keine schweren Verbrechen gut und machen keine Werbung dafür.
Finanzielle Verpflichtungen
Sie müssen wichtige finanzielle Verpflichtungen einhalten. Sie dürfen keine unbezahlten Einträge im Betreibungsregister der letzten 5 Jahren haben.
Sozialhilfe
Sie haben in den letzten Jahren keine Sozialhilfe bekommen und auch aktuell keine Sozialhilfe.
In folgenden Fällen ist eine Einbürgerung trotzdem möglich:
- Sie haben die Sozialhilfe ganz zurückbezahlt.
- Sie brauchen Sozialhilfe unverschuldet wegen einer erstmaligen formalen Ausbildung.
- Sie sind noch nicht 18 Jahre und Ihre Eltern bekommen Sozialhilfe.
- Sie bekommen Sozialhilfe, obwohl Sie voll arbeiten (Working Poor).
Werte der Bundesverfassung
Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:
- Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
- Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
- Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
- Jede Person darf ihre Meinung sagen.
Unterstützung der Integration Ihrer Familie
- beim Besuch von Sprachkursen
- in der Schule
- bei sozialen und kulturellen Aktivitäten
Eigene Integration
Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie besuchen zum Beispiel Feste, kulturelle Anlässe oder sind in einem Verein.
Gesuchseinreichung und weitere Informationenn
Das Gesuch muss online Online Einreichung BürgerrechtsgesuchExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls beim eidgenössischen Staatssekretariat für Migration SEMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Das Einbürgerungsverfahren kann bis zu 3 Jahren dauern.
Kantonaler Deutschtest KDE
Der kantonale Deutschtest KDE muss zwingend vor Gesuchseinreichung absolviert werden (gilt nicht für Staatsangehörige aus Deutschland, Österreich oder Liechtenstein). Es ist möglich, den Test bei Nichtbestehen ein Mal zu wiederholen.
Der Testnachweis ist zusammen mit den Unterlagen Online dem Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, einzureichen.
Sollten Sie noch über keinen Deutschtest mit den geforderten Vorgaben (Lesen und Schreiben: A2; Sprechen und Hören: B1) verfügen, können Sie diesen bei Academia Integration, Zürichstrasse 131 in Dübendorf Termine und Anmeldung Deutschtest KDEExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder beim Zweckverband SNH Soziales Netz Bezirk Horgen, Seestrasse 238, 8810 Horgen EINBÜRGERUNGSTESTS UND EINBÜRGERUNGSKURSE IM SNH - Soziales Netz Bezirk HorgenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. machen.
Weitere Informationen zum kantonalen Deutschtest finden Sie hier:
Merkblatt zum kantonalen Deutschtest
Überprüfung der Grundkenntnisse
Der Grundkenntnistest GKT muss zwingend vor Gesuchseinreichung absolviert werden und ist eine Voraussetzung für die Einladung zum Integrationstest. Es ist möglich, den Test bei Nichtbestehen ein Mal zu wiederholen.
Der Testnachweis ist zusammen mit allen weiteren Einbürgerungsunterlagen online mittels nachfolgendem Link Ordentliche Einbürgerung | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beim Gemeindeamt einzureichen.
Der Grundkenntnistest kann bei Academia Integration, Schützengasse 11, in Zürich, oder in Dübendorf an der Zürichstrasse 127/131 oder beim Zweckverband SNH Soziales Netz Bezirk Horgen, Seestrasse 238, 8810 Horgen, gemacht werden.
Termine für den Grundkenntnistest können Sie direkt bei Academia Integration oder beim Zweckverband SNH Soziales Netz Bezirk Horgen buchen. Termine, Kosten und weiterführende Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
Link für Buchung bei Academia Integration: Grundkenntnistest - Academia IntegrationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Link für Buchung beim Sozialen Netzwerk Horgen: EINBÜRGERUNGSTESTS UND EINBÜRGERUNGSKURSE IM SNH - Soziales Netz Bezirk HorgenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Broschüre für den Grundkenntnistest sowie Übungstests finden Sie hier: Broschüre und ÜbungstestExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Sie können die Broschüre in gedruckter Form auch bei der Gemeinderatskanzlei Thalwil, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil oder unter der Mailadresse: einbuergerungen@thalwil.ch verlangen.
Befreiung vom Grundkenntnistest
Wer die obligatorische Schule besucht oder einen Abschluss der Sekundarstufe II (Erklärung zur Sekundarstufe II: Bildungssystem | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ) nachweisen kann, ist vom Grundkenntnistest befreit.
Gebühren
Die Einbürgerungsgebühren der Gemeinde entnehmen Sie bitte dem Gebührenreglement (in Kraft seit 1. Januar 2026).
Kontakt
News
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Zugehörige Objekte
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| Präsidiales | 044 723 22 14 | pascal.kuster@thalwil.ch |
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| Gemeinderatskanzlei | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
