Am Sonntag, 12. April 2026, finden die kommunalen Erneuerungswahlen des Gemeinderats und weiterer Kommissionen statt. Sofern die Behörde beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden kann, erfolgt ein zweiter Wahlgang am Sonntag, 14. Juni 2026.
Nachfolgend finden sich alle relevanten Informationen zur Urnenwahl, zur Kandidatur und zu den durch den Gemeinderat zu wählenden Behördenmitgliedern und Delegierten.
Mitglieder Gemeinderat und weitere Kommissionen
Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung Thalwil* sind folgende Behörden auf die gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren zu wählen:
- Präsidentin bzw. Präsident und 8 Mitglieder des Gemeinderats, wobei die Stimmberechtigten im Rahmen der Wahl der Mitglieder des Gemeinderats auch die Schulpräsidentin bzw. den Schulpräsidenten wählen
- 4 Mitglieder der Schulpflege
- Präsidentin bzw. Präsident und 6 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
- 6 Mitglieder der Gesellschaftskommission
- 5 Mitglieder der Hochbaukommission
- 4 Mitglieder der Sicherheitskommission
- 4 Mitglieder der Sozialkommission
- 5 Mitglieder der Umweltkommission
*Am 28. September 2025 genehmigten die Thalwiler Stimmberechtigten die teilrevidierte Gemeindeordnung. Diese tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat per 1. Januar 2026 in Kraft. Auf die kommunalen Erneuerungswahlen der Legislaturperiode 2026-2030 haben die Bestimmungen der teilrevidierten Gemeindeordnung keinen direkten Einfluss, da die Mitglieder der Sozialkommission, welche mit dem Start der neuen Legislaturperiode 2026-2030 von einer unterstellten zu einer eigenständigen Kommission geändert wird, auch bisher bereits durch die Stimmberechtigten an der Urne gewählt wurden.
Vorverfahren zur Kandidatur
Für die Wahlen findet ein Vorverfahren statt, welches in zwei Phasen geteilt ist und je die provisorischen und definitiven Wahlvorschläge mit der Veröffentlichung der Kandidierenden behandelt. Dieses Vorverfahren für die kommunalen Erneuerungswahlen der Gemeinde Thalwil konnte ordentlich per 16. Dezember 2025 beendet werden. Die rechtsgültige Publikation sowie die namentliche Liste der Wahlvorschläge erfolgte am 19. Dezember 2025 im Digitalen Amtsblatt Schweiz unter epublikation.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Sie kann online oder bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen werden.
1. Wahlgang der kommunalen Erneuerungswahlen, 12. April 2026
Die Voraussetzungen für die Durchführung des 1. Wahlgangs der kommunalen Erneuerungswahlen ist durch das Vorverfahren gegeben. Dieser findet ordnungsgemäss am Sonntag, 12. April 2026, statt.
Die Stimmberechtigten erhalten die Wahlzettel hierzu zwischen dem 16. und 21. März 2026.
Terminübersicht |
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| 22. Oktober 2025 | Amtliche Publikation der WahlanordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Ausschreibung der Wahlen mit Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge, Beginn der 1. Frist von 40 Tagen Bezug der Wahlvorschläge unter thalwil.ch oder der Gemeinderatskanzlei |
| 1. Dezember 2025, 18.00 Uhr | Fristende zur Einreichung der provisorischen Wahlvorschläge Prüfung der provisorischen Wahlvorschläge durch Stimmregisterführung |
| 9. Dezember 2025 | Amtliche Publikation provisorische WahlvorschlägeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und Eröffnung der 2. Frist von 7 Tagen für Einreichung weiterer Vorschläge oder Veränderungen der provisorischen Wahlvorschläge |
| 16. Dezember 2025 | Fristende für weitere Wahlvorschläge |
| 19. Dezember 2025 | Amtliche Publikation der definitiven WahlvorschlägeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
| 16. bis 21. März 2026 | Eintreffen der Wahlunterlagen bei den Stimmberechtigten |
| 12. April 2026 | 1. Wahlgang |
| 14. Juni 2026 | 2. Wahlgang |
| 1. Juli 2026 | Beginn Legislatur 2026-2030 |
Mitglieder unterstellte / beratende Kommissionen und Delegationen des Gemeinderats
Gemäss Organisationsreglement** der Gemeinde Thalwil werden die Mitglieder der folgenden Kommissionen vom Gemeinderat für eine gesetzliche Amtsdauer von vier Jahren gewählt:
- 4 Mitglieder Grundsteuerkommission
- 3 Mitglieder Liegenschaftenkommission
- 5 Mitglieder Tiefbaukommission
- 3 Mitglieder Fachkommission Nachhaltigkeit
- Mitglieder Kommission Gemeinsam
**Im Hinblick auf die Erneuerungswahlen 2026 hat sich der Gemeinderat neben den Änderungen in der Gemeindeordnung auch mit einer Teilrevision des Organisationsreglements befasst. Die durch den Gemeinderat vorgenommenen Änderungen im Organisationsreglement haben nur einen marginalen Einfluss auf die Erneuerungswahlen 2026. Das Netzwerk Integrationsförderung (NIF), welches aktuell als Begleitgremium für die Integrationsförderung Thalwil geführt wird, wird ersatzlos gestrichen, da der Mehrwert des Gremiums als marginal taxiert wird. Trotzdem ist es der Gemeinde ein Anliegen, weiterhin mit den in der Integrationsförderung tätigen Institutionen den Austausch zu pflegen und Anregungen anzunehmen und allenfalls umzusetzen. Dafür ist aus Sicht Gemeinderat kein im Organisationsreglement definiertes Gremium nötig, vielmehr soll der Austausch dazu in den Fachbereichen der Verwaltung geführt werden.
Vorgehen Kandidatur
Für die Erneuerungswahlen der durch den Gemeinderat zu wählenden Gemeindeorgane müssen sich Interessierte, welche für ein Amt kandidieren möchten, bis am 30. April 2026 mit Beilage eines kurzen Motivationsschreibens inklusive Lebenslauf beim Gemeinderat melden. Die Meldung erfolgt vorzugsweise per E-Mail an gemeindeschreiber@thalwil.ch oder brieflich an Gemeinderat, Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil.
Dies gilt auch für bisherige Mitglieder von durch den Gemeinderat gewählten Kommissionen oder Delegierte des Gemeinderats.
Die Wahl durch den Gemeinderat erfolgt voraussichtlich an der Sitzung vom 7. Juli 2026.
Terminübersicht |
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| 30. April 2026 | Einreichen der Kandidatur beim Gemeinderat (Motivationsschreiben inkl. Lebenslauf) |
| 7. Juli 2026 | Voraussichtlicher Wahltermin durch den Gemeinderat |
Mitglieder Wahlbüro
Der Gemeinderat wählt die Mitglieder des Wahlbüros. Aktuell zählt das Wahlbüro 60 Mitglieder, verteilt auf die 1. und 2. Abteilung und die Reserveabteilung.
Die 1. und 2. Abteilung wechseln sich in der Regel für die Einsätze ab. Die Reserveabteilung wird bei aufwändigen Auszählarbeiten aufgeboten (z. B. National- und Ständeratswahlen). Zusätzlich werden während der Amtsdauer ausscheidende Wahlbüromitglieder der 1. und 2. Abteilung durch Mitglieder der Reserveabteilung ersetzt. Die Parteizugehörigkeiten der einzelnen Mitglieder sind nur teilweise bekannt. Die Bestückung des Wahlbüros mit 60 Mitgliedern ist grundsätzlich ausreichend.
Vorgehen Kandidatur
Die aktuellen Mitglieder des Wahlbüros werden angefragt, ob sie auch in der Legislaturperiode 2026-2030 im Wahlbüro tätig sein möchten. Es ist für die nächste Legislaturperiode mit einigen freien Plätzen im Wahlbüro zu rechnen.
Weitere Wahlvorschläge können schriftlich (vorzugsweise per E-Mail an gemeindeschreiber@thalwil.ch oder brieflich an Gemeinderat, Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil) bis am 30. April 2026 eingereicht werden. Die Mitglieder des Wahlbüros der Legislaturperiode 2026-2030 werden durch den Gemeinderat voraussichtlich an der Sitzung vom 7. Juli 2026 gewählt.
Terminübersicht |
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| 30. April 2026 | Einreichen der Kandidatur beim Gemeinderat |
| 7. Juli 2026 | Voraussichtlicher Wahltermin durch den Gemeinderat |
Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Thalwil
Gemäss der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich (KO) und der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten (ev.-ref.) Kirchgemeinde Thalwil sind 7 Mitglieder der ev.-ref. Kirchenpflege Thalwil sowie aus deren Mitte die Präsidentin oder der Präsident für die Amtsdauer 2026-2030 zu wählen.
Für Fragen bezüglich dem Wahlverfahren oder für allgemeine Anliegen zur ev.-ref. Kirche steht das Sekretariat der ev.-ref. Kirche Thalwil, Alte Landstrasse 82, 8800 Thalwil, telefonisch unter der Nummer 044 720 84 90 während den ÖffnungszeitenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Verfügung.
Vorverfahren zur Kandidatur
Das Verfahren der vorläufigen Wahlvorschläge konnte per Fristende am 19. Januar 2026 ordentlich abgeschlossen werden. Bis am Dienstag, 3. Februar 2026, 16 Uhr, können innerhalb der zweiten Frist neue oder geänderte Wahlvorschläge bei der Gemeinde Thalwil, Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, eingereicht werden.
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Formular Wahlvorschlag |
Weiteres Vorgehen
Nach Prüfung der Wahlvorschläge nach Ablauf der zweiten Frist werden die definitiven Wahlvorschläge amtlich publiziert.
Terminübersicht |
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08.12.2025 |
Amtliche Publikation der Wahlanordnung |
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19.01.2026, 16.00 Uhr |
Fristende zur Einreichung der provisorischen Wahlvorschläge |
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27.01.2026 |
Amtliche Publikation provisorische Wahlvorschläge und Eröffnung der 2. Frist von 7 Tagen für Einreichung weiterer Vorschläge oder Veränderungen der provisorischen Wahlvorschläge |
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03.02.2026 |
Fristende für weitere Wahlvorschläge |
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06.02.2026 |
Amtliche Publikation der definitiven Wahlvorschläge |
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12.04.2026 |
1. Wahlgang |
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14.06.2026 |
2. Wahlgang |
Kontakt
Bei Fragen oder Unklarheiten zu den kommunalen Erneuerungswahlen 2026 steht Gemeindeschreiber Pascal Kuster unter gemeindeschreiber@thalwil.ch oder Tel. 044 723 22 14 zur Verfügung.
Dokumente
| Name | |||
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| Informationen und Termine kommunale Erneuerungswahlen 2026 (PDF, 176 kB) | Download | 0 | Informationen und Termine kommunale Erneuerungswahlen 2026 |
| Wahlvorschlag ev.-ref. Kirche Website 2. Frist (DOCX, 132 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag ev.-ref. Kirche Website 2. Frist |
