Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Finanz- und Aufgabenplan zu erstellen. Dieser soll die mittelfristige Entwicklung der Gemeinde und die finanziellen Auswirkungen von Investitionsvorhaben aufzeigen.
- Finanz‐ und Aufgabenplan 2025‐2029
- Die Investitionsplanung 2025-2029 kann dem ausführlichen Beleuchtenden Bericht zur Budget-Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2025 entnommen werden.
