Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Finanz- und Aufgabenplan zu erstellen. Dieser soll die mittelfristige Entwicklung der Gemeinde und die finanziellen Auswirkungen von Investitionsvorhaben aufzeigen.
Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Finanz- und Aufgabenplan zu erstellen. Dieser soll die mittelfristige Entwicklung der Gemeinde und die finanziellen Auswirkungen von Investitionsvorhaben aufzeigen.