Das Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Finanz- und Aufgabenplan zu erstellen. Dieser soll die mittelfristige Entwicklung der Gemeinde und die finanziellen Auswirkungen von Investitionsvorhaben aufzeigen.
- Finanz‐ und Aufgabenplan 2024‐2028 (2024 erstmals durch swissplan.ch erstellt)
- Die Investitionsplanung 2024-2028 kann dem ausführlichen Beleuchtenden Bericht zur Budget-Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024, S. 64 bis 74, entnommen werden.