Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in der Gemeinde Thalwil Wohnsitz haben. In der Regel finden pro Jahr vier Gemeindeversammlungen statt:
- Frühjahres-Gemeindeversammlung (März)
- Rechnungs-Gemeindeversammlung (Juni)
- Herbst-Gemeindeversammlung (September)
- Budget-Gemeindeversammlung (Dezember)
Ort
Die Gemeindeversammlungen finden meist im Gemeindehaussaal oder der Reformierten Kirche statt.Aufgaben
- Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
- Festsetzung der Voranschläge und des Steuerfusses
- Abnahme der Jahresrechnungen
- Kreditbewilligungen für einzelne Projekte (Spezialbeschlüsse)
- Genehmigung von Bauabrechnungen aufgrund von Spezialbeschlüssen
Kompetenzen
- Erlass von wichtigen Verordnungen (z.B. Personalverordnung, Behördenentschädigungsverordnung usw.)
- Festsetzung und Änderung des Kommunalen Richtplanes, der Bau- und Zonenordnung, des Zonenplans usw.
- Bewilligung von Krediten (jährlich wiederkehrend von Fr. 50'000 bis Fr. 150'000; einmalig von Fr. 300'000 bis Fr. 2 Mio.)
- Erwerb von Grundstücken im Finanzvermögen ab 2 Mio. bzw. Verkauf von Grundstücken ab Fr. 1 Mio.
Voraussetzungen
Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten eingeladen durch die amtliche Publikation im Digitalen Amtsblatt Schweiz.
Die Abonnenten erhalten die Beleuchtenden Berichte zu den jeweiligen Anträgen rechtzeitig. Das Abonnement kann bei der Gemeindeverwaltung kostenlos bestellt werden (044 723 22 11, einwohnerkontrolle@thalwil.ch).
Nächste Versammlungen
Datum | Sitzung |
---|
Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
---|