Die wichtigsten Angebote der Abteilungen Sozialdienst und Zentrale Dienste Soziales.
Die Abteilung Sozialdienst ist zuständig für die Ausrichtung von Sozialhilfe an Einwohnerinnen und Einwohner von Thalwil. Sie gewährt persönliche Hilfe im Sinne von Betreuung und Beratung, bei der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter (zum Beispiel bei Sozialversicherungen) und wirtschaftliche/finanzielle Hilfe in Form von Geldleistungen und Kostengutsprachen.
Die Asylkoordination ist zuständig für die Unterbringung von Einwohnerinnen und Einwohner Thalwils in Notunterkünften sowie für die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden und die Koordination der unterschiedlichen Angebote im Asylbereich.
Die Abteilung Zentrale Dienste Soziales ist zuständig für Sozialversicherungen, die Bearbeitung von Gesuchen für Pflegekostenbeiträge und stellt Bestätigungen über einen allfälligen Sozialhilfebezug für das Migrationsamt aus. Diese Bestätigungen können auch via Online-Schalter bestellt werden.
Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, erhalten einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Die Abteilung Sozialversicherungen ist Anlaufstelle für die Geltendmachung bzw. Klärung des Anspruchs auf individuelle Prämienverbilligung (IPV). Zuständig für die IPV ist die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). Die Gemeinde meldet der SVA die massgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Berechnung. Der IPV-Anspruch wird grundsätzlich direkt an die Krankenkassen der Versicherten ausbezahlt. Bei Personen, die Zusatzleistungen zur AHV/IV beziehen, werden die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung direkt über diese Leistungen verbilligt. Sie erhalten keine separate Prämienverbilligung.
Die Abteilung Zentrale Dienste Soziales stellt die Kulturlegi des Kantons Zürich aus. Bezugsberechtigt sind Personen mit tiefen Einkommen an der Existenzgrenze. Anspruch auf eine Kulturlegi haben Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen, Stipendien, individueller Krankenkassenprämienverbilligung (höchste oder zweithöchste Stufe) sowie Sozialhilfebeziehende. Die Kulturlegi kann direkt und unkompliziert beim Empfang der Abteilung Sozialversicherungen bezogen werden.
Als AHV-Zweigstelle bildet sie die Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Zürich. Sie erbringt im Bereich der Sozialversicherungen folgende Dienstleistungen bzw. stellt diese zur Verfügung:
- Auskunft für allgemeine Fragen der AHV
- Auskunft und Beratung im Bereich der Zusatzleistungen
- Annahmestelle für die AHV-, IV- und ZL-Rentenanmeldung
- Anmeldung für Selbstständige und Nichterwerbstätige
- Anmeldung für den AHV-Ausweis
- Abgabe von verschiedenen Merkblättern und Formularen.