Neben dem Stimm- und Wahlrecht besitzen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen weitere Mitbestimmungsrechte. Sie können direkt in die Politik eingreifen – mit der Lancierung einer Initiative oder eines Referendums. Eine Petition kann gar jede Person – unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit – einreichen. Zum Thema Mitbestimmung sind auf dem Portal der Schweizer Regierung die wichtigsten Informationen übersichtlich dargestellt.
In Thalwil hat die Partizipation Tradition. Neben einer Vielzahl formell geregelter Mitwirkungsverfahren wie Vernehmlassungen oder öffentlichen Auflagen, kennt Thalwil zusätzliche, freiwillige Formen der Mitwirkung. Die Stimmberechtigten werden aufgerufen, sich an einzelnen Planungsprozessen und politischen Entscheidungen zu beteiligen - sei es an Informationsveranstaltungen, im Rahmen von Workshops oder in Projektkommissionen. Mitwirkungsverfahren können die Effizienz und Effektivität von Planungsprozessen erheblich steigern. So erarbeitete Entscheide sind breiter abgestützt und das lokale Wissen der Betroffenen kann zu realitätsnahen Lösungen beigetragen. Mitwirkungsverfahren sind bei komplexen Fragestellungen mit Interessenkonflikten oftmals die einzig effiziente Methode, um konsensfähige Lösungen zu finden.
Stimm- und Wahlrecht
Bedingungen/Voraussetzungen Urnenabstimmungen und Wahlen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Alle nötigen Angaben zur Ausübung des Stimmrechts wie auch zur Stimmabgabe durch eine stellvertretende Person sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt.
Gemeindeversammlung
Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten durch die amtliche Publikation im Digitalen Amtsblatt Schweiz eingeladen. Für Beleuchtende Berichte mit allen Informationen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung kann ein kostenloses Abonnement abgeschlossen werden. Anmeldungen nimmt die Einwohnerkontrolle gerne entgegen (044 723 22 11, einwohnerkontrolle@thalwil.ch). Die Beleuchtenden Berichte zu den Abstimmungsvorlagen sind auch online unter den jeweiligen Daten publiziert. Zudem kann ein E-Mail-Dienst abonniert werden, der über die kommenden Gemeindeversammlungen informiert.
Teilrevision Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung (GO) regelt den Bestand und die Grundzüge der Organisation der politischen Gemeinde sowie die Zuständigkeiten ihrer Organe. Die aktuell gültige GO wurde im Hinblick auf die Erneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2022 bis 2026 totalrevidiert und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Im Rahmen der 2026 anstehenden kommunalen Erneuerungswahlen hat der Gemeinderat evaluiert, ob sich die neue Konstellation der Kommissionen im Politalltag bewährt hat. Die Behördentätigkeit in der Gemeinde Thalwil soll weiterhin attraktiv sein, den nötigen Gestaltungsspielraum bieten und die Kommissionsstruktur eine breite Mitwirkung der Bevölkerung ermöglichen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. April 2025 entschieden, die GO einer Teilrevision zu unterziehen und in die öffentliche Vernehmlassung zu schicken.
Öffentliche Vernehmlassung
Der Gemeinderat lädt alle Interessierten ein, zum Entwurf der Teilrevision der GO Stellung zu nehmen. Die
Vernehmlassung dauert bis Donnerstag, 15. Mai 2025. Nachfolgend findet sich das Einladungsschreiben, die Synopse mit allen Änderungen sowie das Antwortformular für die Stellungnahme.
> Einladungsschreiben Vernehmlassung Teilrevision GO |
Anschliessend an die Vernehmlassung wird der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und
allenfalls entsprechende Anpassungen vornehmen. Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat
werden die Stimmberechtigten voraussichtlich an der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 über die
Teilrevision der GO befinden.
Tag der Demokratie
Alle Infos zum «International Day of Democracy» der UNO: www.un.org/en/observances/democracy-day