Schweizerinnen und Schweizer müssen seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Thalwil wohnhaft sein, um ein Gesuch für das Thalwiler Büergerrecht stellen zu können.
Schweizerinnen und Schweizer müssen seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Thalwil wohnhaft sein, um ein Gesuch für das Thalwiler Büergerrecht stellen zu können.
Ausländer 3. Generation, Ehepartnerin eines Schweizers, Ehepartner einer Schweizerin können sich erleichtert einbürgern lassen.
Ausländer 3. Generation, Ehepartnerin eines Schweizers, Ehepartner einer Schweizerin können sich erleichtert einbürgern lassen.
Die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes sowie die Entlassung von Bürgern richten sich nach Bestimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde.
Die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes sowie die Entlassung von Bürgern richten sich nach Bestimmungen von Bund, Kanton und Gemeinde.
