Beratungsgespräche nur auf Voranmeldung.
Voraussetzungen
- Sie sind Schweizerin oder Schweizer
- Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung leben Sie seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde Thalwil
- Keinen Einrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen
- Sie erfüllen Ihre Zahlungsverpflichtungen (keine offenen Einträge im Betreibungsregister)
Gesuchsunterlagen (Kantonale Bürgerrechtsverordnung § 1)
Dem Einbürgerungsgesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Dokument des Zivilstandsamtes über den Personenstand
- Strafregisterauszug (Privatauszug) für Personen, die das 18. Altersjahr volllendet haben
Verfahren (Kantonales Bürgerrechtsgesetz § 3)
Zuständig für die Einbürgerung ist die Gemeinde Thalwil.
Bisheriges Bürgerrecht
Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Gemeindebürgerrechte. Andere Kantone erlauben vielleicht nur ein Gemeindebürgerrecht. Informieren Sie sich vor der Gesuchseinreichung bei der zuständigen Behörde vom Heimatkanton.
Gebühren
Werden in der Gebührenverordnung geregelt.
Bürgerrecht
Art. 37 Schweizer
Abs. 3 Gestützt auf das Kantonale Bürgerrechtsgesetz (KBüG) und die Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) werden Gebühren für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts erhoben.
Personen ab 25 Jahre, pro Person | 250 Franken |
Personen zwischen 20 und 25 Jahre, pro Person | 125 Franken |
Personen unter 20 Jahre | keine Gebühren |
Das Einbürgerungsgesuch muss bei der Gemeinde Thalwil eingereicht werden (Kantonales Bürgerrechtsgesetz KBüG § 3).
Kontakt
Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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600.1 | Gebührenverordnung | 1. Januar 2024 |
Name |
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Name | Download |
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungsausschuss | 044 723 22 16 | gemeinderatskanzlei@thalwil.ch |