Ort
Reformierte Kirche8800 Thalwil
Informationen
- Beschreibung
- Anzahl anwesende Stimmberechtigte: 150 Personen
Antrag:
1. Gestützt auf § 32 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und in Anwendung von Art. 15 Ziff. 2.1 der Gemeindeordnung wird der Kommunale Richtplan 2014 festgesetzt. Dieser besteht aus:
- Richtplantext mit den Bestandteilen «Festlegungen und Erläuterungen» und«Massnahmenkatalog» sowie
- Richtplankarten mit den Karten «Siedlung und Landschaft», «Verkehr» und«Öffentliche Bauten und Anlagen / Ver- und Entsorgung».
2. Der Kommunale Richtplan 2014 ersetzt den Kommunalen Richtplan 1997 vom 26. November 1997.
3. Der Bericht zu den Einwendungen aus dem öffentlichen Planauflageverfahren
(Mitwirkungsbericht) wird genehmigt.
4. Der Baudirektion des Kantons Zürich wird gestützt auf § 32 PBG beantragt, die vorgenannten Änderungen der kommunalen Richtplanung zu genehmigen.
5. Der Gemeinderat wird ermächtigt, allfällige aus dem Genehmigungs- und
Rechtsmittelverfahren zwingend notwendige Änderungen in eigener Kompetenz
vorzunehmen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen.
6. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Ergebnis:
Der Kommunale Richtplan wurde festgesetzt. Der Richtplantext und die vier Richtplankarten wurden mit verschiedenen Änderungen (Streichungen, Präzisierungen usw.) genehmigt. Der Bericht zu den Einwendungen aus der öffentlichen Planauflage wurde genehmigt, und der Gemeinderat wurde ermächtigt, zwingend notwendige Änderungen, die sich aus dem Genehmigungs- und Rechtsmittelverfahren ergeben, vorzunehmen.
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Dokumente
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Teilrichtplaene_Planar.pdf | Download | 0 | Teilrichtplaene_Planar.pdf |
Weisung_Kommunaler_Richtplan.pdf | Download | 1 | Weisung_Kommunaler_Richtplan.pdf |
Zugehörige Objekte
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