Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Thalwil für den Rest der Amtsdauer 2018-2022
Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Thalwil für den Rest der Amtsdauer 2018-2022
Wahlausschreibung; Ansetzung 1. Frist
Für die auf den 31. Dezember 2019 zurücktretende Miriam Del Fabro, Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Thalwil, ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 zu wählen. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens
Dienstag, 21. Januar 2020
Wahlvorschläge beim Gemeinderat Thalwil, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, einzureichen.
Wählbar sind alle Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde, denen nach kantonalem Recht in Gemeindeangelegenheiten das Stimmrecht zusteht (Art. 5 der Kirchgemeindeordnung). Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Thalwil unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Im Sinne von Art. 6 der Kirchgemeindeverordnung erklärt der Gemeinderat Thalwil die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, wird am 17. Mai 2020 eine Urnenwahl durchgeführt. In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung werden gedruckte Wahlzettel verwendet.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, erhältlich oder unter thalwil.ch/amtlichepublikationen
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Präsident Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Im Auftrage der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
GEMEINDERAT THALWIL
Thalwil, 13. Dezember 2019
Zugehörige Objekte
Name | |||
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