Der Regierungsrat hat beschlossen, das revidierte Hundegesetz und die revidierte Hundeverordnung per 1. Juni 2025 in Kraft zu setzen. Neu eingeführt wird ein verpflichtender Theoriekurs für Personen, die erstmals oder nach mehr als zehn Jahren wieder einen Hund halten. Der Kurs mit anschliessender Prüfung ist spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren. Die Prüfungsbestätigung ist innert drei Monaten der Wohngemeinde vorzulegen. In der Gemeinde Thalwil ist das DLZ Gesellschaft und Sicherheit, Polizeisekretariat, die entsprechende Kontaktstelle: sicherheit@thalwil.ch.
Zudem ist ein praktischer Ausbildungskurs für alle Hunde obligatorisch, die ab dem 1. Juni 2025 neu gehalten oder in den Kanton Zürich gebracht werden. Die praktische Ausbildung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Ausnahmen von der Kurs- oder Ausbildungspflicht bestehen unter anderem bei Übernahme eines Hundes vom Ehe- oder Lebenspartner, für ältere Hunde (über zehn Jahre), Assistenzhunde sowie Hunde von Einsatzorganisationen. In begründeten Fällen kann das Veterinäramt auf Gesuch eine Befreiung erteilen. Die Gemeinden prüfen bei der Anmeldung der Hundehaltung, ob eine Kurs- oder Ausbildungspflicht besteht. Kursdaten werden durch die Anbieterinnen und Anbieter innert zehn Tagen in der Hundedatenbank Amicus erfasst. Sofern kein Zugang besteht, kann die Gemeinde auf Basis einer schriftlichen Bestätigung die Eintragung vornehmen. Für Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 im Kanton Zürich registriert wurden, entfällt die bisherige gesetzliche Kurspflicht. Das Veterinäramt empfiehlt jedoch, laufende Kurse freiwillig abzuschliessen.
Ebenfalls neu benötigen Hundeausbildnerinnen und Hundeausbildner eine Bewilligung des Veterinäramts. Voraussetzung ist das Bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung. Diese Massnahme dient der Qualitätssicherung der angebotenen Kurse. Für weiterführende Informationen zur Umsetzung der revidierten Hundegesetzgebung steht das Polizeisekretariat der Gemeinde Thalwil unter 044 723 22 21 oder sicherheit@thalwil.ch zur Verfügung.
DLZ Gesellschaft und Sicherheit