Im Leitbild hält die Gemeinde Thalwil als ersten Akzent fest: Die Einwohnerinnen und Einwohner von Thalwil fühlen sich in ihrer Gemeinde wohl und integriert. Sie geniessen die grösstmögliche Sicherheit und gestalten das Zusammenleben aktiv mit.
Für die Laufzeit der aktuellen Leistungsvereinbarung mit dem Kanton (KIP 2018-2021) ist die Integrationsförderung wie folgt organisiert:
Organ/Einheit | Funktion/Aufgaben |
Gemeinderat | Leistungsvereinbarung mit dem Kanton |
Bereich Gesellschaft | Priorisierung der Massnahmen, Vernetzung |
Netzwerk Integrationsförderung |
Konsultative Begleitgruppe, Austausch, Input neuer Ideen |
Leitung Integrationsförderung | Umsetzung Massnahmen, Sekretariat, Erstgespräche, Schnittstelle zu internen und externen Partnern, Aufträge an externe Dienstleister, Rechnungsführung, Reporting an Kanton |
Fachbegriffe
Integration bedeutet wirtschaftliche, soziale und kulturelle Einbindung aller Gesellschaftsmitglieder mit dem Ziel zur Herstellung von Chancengleichheit. Um dies zu erreichen, bedarf es des Engagements der Migrantinnen und Migranten, der Offenheit der Aufnahmegesellschaft und der Mitwirkung aller wichtigen Partner der öffentlichen Hand und nicht-staatlicher Organisationen. Integration ist damit eine Querschnittaufgabe. Integrationsförderung stellt die Mittel und Instrumente bereit, um die Integration erreichen zu können.
Hinweis: Die Begriffe sind zitiert aus Kantonales Integrationsprogramm, Kantonale Fachstelle für Integrationsfragen, Seite 6, 1. Auflage, November 2013.
Politischer Auftrag und Zweck
Der Bund hat den Auftrag an die Kantone delegiert; seit 2014 leistet er dafür Beiträge an kantonale Integrationsprogramme. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat auf dieser Basis bereits schon das zweite Kantonales Integrationsprogramm (KIP) für die Jahre 2018-2021 ausgearbeitet. Die Gemeinden - und nicht wie bisher nur der Kanton - setzen Massnahmen um. Der Gemeinderat Thalwil hat mit dem Kanton auch für das zweite Kantonale Integrationsprogramm KIP 2 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen und das DLZ Gesellschaft mit der Umsetzung beauftragt. Ein Netzwerkgremium steht der Bereichsverantwortlichen "Gesellschaft - Gesundheit und Freizeit" zur Seite.
Operativ werden die Massnahmen unter der Leitung des DLZ Gesellschaft bzw. vom Sekretariat Integrationsförderung umgesetzt.
Ziele der Integrationspolitik
Artikel 114 der Kantonsverfassung lautet: „Kanton und Gemeinden fördern das Zusammenleben der verschiedenen Bevölkerungsgruppen in gegenseitiger Achtung und Toleranz sowie ihre Beteiligung am öffentlichen Leben. Sie treffen Massnahmen zur Unterstützung der Integration der im Kanton wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer.“
Bund, Kantone und Gemeinden haben sich auf dem Prinzip des Förderns und Forderns auf die vier Grundprinzipien der Integrationspolitik geeinigt:
- Chancengleichheit
- Eigenverantwortung
- Potenziale
- Vielfalt
Integration erfolgt grundsätzlich in den Regelstrukturen (Schule, Berufsbildung, Arbeitsplatz, Gesundheitswesen etc.) und durch die zuständigen Stellen vor Ort. Da in den Regelstrukturen noch Lücken bestehen, wirkt die spezifische Integrationsförderung ergänzend.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Gesellschaft und Sicherheit | 044 723 22 94 | gesellschaft@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Integrationsförderung | 044 723 23 44 | integrationsfoerderung@thalwil.ch |