Die Bau- und Zonenordnung (BZO) regelt, wie und wofür Grundstücke genutzt werden dürfen. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die ortsbauliche Entwicklung zu steuern. Die aktuelle BZO der Gemeinde Thalwil ist bereits 40 Jahre alt und hat eine Anpassung an heutige und künftige Herausforderungen nötig.
Die BZO wurde zwar mehrfach teilrevidiert, doch in ihren Grundzügen stammt sie aus einer Zeit, als es vorwiegend darum ging, die Erschliessung der Quartiere und eine zweckmässige Bebauung zu regeln.
Heute ist das Festsetzen von Frei- und Grünflächen deutlich wichtiger als in den 1980er Jahren. Denn diese sind grundlegend für eine hohe Lebensqualität und damit für die Attraktivität der Gemeinde Thalwil. Zudem muss die BZO komplexe künftige Entwicklungen berücksichtigen: Wie entwickelt sich die Mobilität und welche Bedürfnisse bringt dies mit sich? Wie soll die Klimaerwärmung in der Siedlungsentwicklung mitgedacht werden? Dies sind nur einige der Fragen, die sich für die BZO-Revision stellen.
Im heutigen Umfeld ist eine BZO-Gesamtrevision also weit mehr als eine baugesetzliche Aufgabe. Sie betrifft alle Lebensbereiche der Menschen, die in Thalwil leben und arbeiten.
Anlass für die BZO-Revision ist die schweizweite Harmonisierung der sogenannten Baubegriffe. Diese definieren unter anderem, wie Gebäude zu messen sind. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden verpflichtet, die neuen Baubegriffe bis 2028 einzuführen und dafür ihre Bau- und Zonenordnungen zu revidieren.