Die aktuelle Polizeiverordnung (PVO) wurde am 12. Juni 2012 von der Gemeindeversammlung beschlossen und per 1. August 2012 in Kraft gesetzt. Sowohl in Bezug auf das übergeordnete Recht wie auch inhaltlich, entspricht die PVO nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sie soll die Gesetzgebung von Bund und Kanton ergänzen. Die Sicherheitskommission hat im Auftrag des Gemeinderats einen Vorschlag erarbeitet, welcher Ende 2024 der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung vorgelegt wurde. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung flossen anschliessend in die Überarbeitung der PVO ein. Nun wird die totalrevidierte PVO der Gemeindeversammlung vom 24. September 2025 zur Genehmigung vorgelegt.
Grundsätzlich regelt auch die neue PVO den Schutz von Personen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Schutz des öffentlichen Eigentums, den Immissionsschutz sowie die entsprechenden Strafbestimmungen. Sie wurde an gesellschaftliche Veränderungen angepasst und vereinfacht. Grundsätzlich wird in der PVO nur noch das geregelt, was nicht anderweitig schon geregelt ist.
Bisherige Projektschritte
Der Start des Revisionsprozesses erfolgte mit einer Arbeitsgruppe im Januar 2024. Anschliessend wurde die in der Arbeitsgruppe erarbeitete Fassung der totalrevidierten Polizeiverordnung inklusive Rückmeldungen aus der internen Vernehmlassung (Kommissionen) mehrfach überarbeitet. An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2024 hat der Gemeinderat die überarbeitete Version der totalrevidierten Polizeiverordnung zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet.
Wesentliche Änderungen
Jede einzelne Bestimmung der aktuellen Polizeiverordnung vom 12. Juni 2012 wurde in der Arbeitsgruppe überprüft und nötigenfalls neu formuliert oder gestrichen. Da die Polizeiverordnung viele Vorschriften für ein geregeltes Zusammenleben in alltäglichen Situationen enthält, wurde, nebst dem juristischen Aspekt, darauf geachtet, den Einwohnenden eine verständliche Verordnung vorzulegen. Inhaltlich sind einer kommunalen Polizeiverordnung durch eidgenössische und kantonale Gesetze enge Grenzen gesetzt. Die neue Polizeiverordnung enthält daher keine Bestimmungen mehr über Themen, die im übergeordneten Recht bereits abschliessend geregelt sind. Artikel konnten teilweise gekürzt, sinnvoll zusammengefasst oder zwecks Präzisierung, aufgeteilt werden. Andere Artikel wurden im Hinblick auf die übergeordnete Rechtsprechung gänzlich weggelassen. Bezüglich der sozialen Nachhaltigkeit wird mit dieser Verordnung eine positive Beeinflussung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung erwartet.
Die überarbeitete Fassung lehnt sich an bereits erfolgreich eingeführte, beziehungsweise kürzlich revidierte Polizeiverordnungen anderer Gemeinden an und basiert auf juristischen Empfehlungen.
Vernehmlassung
Vom 12. Dezember 2024 bis 15. März 2025 konnten Interessierte im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung zum Entwurf Stellung beziehen. Die Sicherheitskommission hat die Stellungnahmen nach der Vernehmlassung beraten und, wo sinnvoll und geeignet, in den Entwurf der neuen Polizeiverordnung eingearbeitet.
- Totalrevision Polizeiverordnung: Vernehmlassungsantworten und Stellungnahme SiKo z. H. GV
- Totalrevision Polizeiverordnung: Vernehmlassungsbericht z. H. GV
- Totalrevision Polizeiverordnung: Synopse z. H. GV
Gemeindeversammlung
Dieser überarbeitete Entwurf wird den Stimmberechtigten nun an der Herbst-Gemeindeversammlung vom 24. September 2025 vorgelegt. Der Beleuchtende Bericht inklusive Entwurf der Polizeiverordnung der Gemeinde Thalwil (PVO) per 1. Januar 2026 findet sich unter folgendem Link: 20250924_Beleuchtender Bericht GV
Terminplan
Dezember 2024 Start Vernehmlassung
15. März 2025 Ende der Vernehmlassung
März 2025 Auswertung Eingaben Vernehmlassung
April 2025 Sicherheitskommission: Verabschiedung PVO zuhanden Gemeinderat
17. Juni 2025 Gemeinderat: Verabschiedung PVO zuhanden Stimmberechtigte
24. September 2025 Gemeindeversammlung Totalrevision PVO
1. Januar 2026 Voraussichtlich Inkraftsetzung neue PVO
News
Datum | Name |
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Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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500.1 | Polizeiverordnung | 1. August 2012 |
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitskommission | 044 723 22 21 | sicherheit@thalwil.ch |