Die aktuelle Polizeiverordnung (PVO) wurde am 12. Juni 2012 von der Gemeindeversammlung beschlossen und per 1. August 2012 in Kraft gesetzt. Sowohl in Bezug auf das übergeordnete Recht wie auch inhaltlich, entspricht die PVO nicht mehr den heutigen Anforderungen. Sie soll die Gesetzgebung von Bund und Kanton ergänzen. Die Sicherheitskommission hat nun im Auftrag des Gemeinderats einen Vorschlag erarbeitet, welcher der Öffentlichkeit zur Vernehmlassung vorgelegt wird. Die Ergebnisse aus der Vernehmlassung fliessen anschliessend in die Überarbeitung der PVO ein. Letzten Endes wird die totalrevidierte PVO der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Grundsätzlich regelt auch die neue PVO den Schutz von Personen, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, den Schutz des öffentlichen Eigentums, den Immissionsschutz sowie die entsprechenden Strafbestimmungen. Sie wurde an gesellschaftliche Veränderungen angepasst und vereinfacht. Grundsätzlich wird in der PVO nur noch das geregelt, was nicht anderweitig schon geregelt ist.
Bisherige Projektschritte
Der Start des Revisionsprozesses erfolgte mit einer Arbeitsgruppe im Januar 2024. In der Zwischenzeit wurde die in der Arbeitsgruppe erarbeitete Fassung der totalrevidierten Polizeiverordnung inklusive Rückmeldungen aus der internen Vernehmlassung (Kommissionen) mehrfach überarbeitet. An seiner Sitzung vom 3. Dezember 2024 hat der Gemeinderat nun die vorliegende Version der totalrevidierten Polizeiverordnung zuhanden der externen Vernehmlassung verabschiedet.
Wesentliche Änderungen
Jede einzelne Bestimmung der aktuellen Polizeiverordnung vom 12. Juni 2012 wurde in der Arbeitsgruppe überprüft und nötigenfalls neu formuliert oder gestrichen. Da die Polizeiverordnung viele Vorschriften für ein geregeltes Zusammenleben in alltäglichen Situationen enthält, wurde, nebst dem juristischen Aspekt, darauf geachtet, den Einwohnenden eine verständliche Verordnung vorzulegen. Inhaltlich sind einer kommunalen Polizeiverordnung durch eidgenössische und kantonale Gesetze enge Grenzen gesetzt. Die neue Polizeiverordnung enthält daher keine Bestimmungen mehr über Themen, die im übergeordneten Recht bereits abschliessend geregelt sind. Artikel konnten teilweise gekürzt, sinnvoll zusammengefasst oder zwecks Präzisierung, aufgeteilt werden. Andere Artikel wurden im Hinblick auf die übergeordnete Rechtsprechung gänzlich weggelassen. Bezüglich der sozialen Nachhaltigkeit wird mit dieser Verordnung eine positive Beeinflussung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung erwartet.
Die vorliegende Fassung lehnt sich an bereits erfolgreich eingeführte, beziehungsweise kürzlich revidierte Polizeiverordnungen anderer Gemeinden an und basiert auf juristischen Empfehlungen. Die Änderungen sind in der synoptischen Darstellung veranschaulicht:
> Synopse Totalrevision Polizeiverordnung 2026 mit Kommentaren |
Zusammenfassung der wesentlichen Anpassungen:
- Zur konkreten Umsetzung einer Videoüberwachung benötigt es ein durch den Gemeinderat erlassenes Reglement mit entsprechenden Vollzugsvorschriften, welche dem übergeordneten Recht entsprechen und verhältnismässig sind. Die Grundlage dafür wurde in die Polizeiverordnung aufgenommen.
- Neu soll die Gewährleistung der Zugänglichkeit zu Rettungsausrüstungen und Rettungsgeräten geregelt werden.
- Der Artikel Jugendschutz betreffend Alkoholkonsum wird ersatzlos gestrichen. Dieser ist grundsätzlich im kantonalen Gastgewerbegesetz geregelt. An anderen öffentlich zugänglichen Orten (z. B. Schulhäusern, Badeanstalten etc.) sollte dies durch die Hausordnung geregelt werden.
- Dem Immissionsschutz wird mehr Gewicht beigemessen und präziser sowie verständlicher formuliert. Besonders die Lichtquellen sind nun klarer definiert.
- Die Themen Ruhezeiten, Nachtruhe und Lärm werden auf einzelne Artikel - zwecks Präzisierung der Schutzziele - aufgeteilt. Ruhestörungen durch Lautsprecher und Verstärkeranlagen werden neu geregelt und den heutigen Gegebenheiten angepasst.
- Da anstelle der Bundesfeier das Sommerfest jeweils am 31. Juli stattfindet, soll es zusätzlich die Möglichkeit geben, bereits am Vortag lautes Feuerwerk abbrennen zu lassen.
- Mit einem neuen Artikel wird die Lärmbelästigung durch Helikopterlandungen/-starts geregelt, damit übermässiger Immission künftig besser entgegengewirkt werden kann.
- Das Füttern von wildlebenden Tieren regelt das neue Jagdgesetz (LS 922.1).
- Die Erteilung von Bewilligungen wird auf heutige Verfahrensabläufe und den Aufwand angepasst. Damit einhergehend wird ein entsprechender Zeitrahmen für die Gesuchstellung gesetzt.
Vernehmlassung
Die Gemeinde lädt die Bevölkerung ein, zum vorliegenden Entwurf der totalrevidierten PVO Stellung zu nehmen. Die Sicherheitskommission wird die Stellungnahmen nach der Vernehmlassung beraten und, wo sinnvoll und geeignet, in den Entwurf der neuen Polizeiverordnung einarbeiten. Nachfolgend wird das Geschäft inklusive die Ergebnisse aus der Vernehmlassung dem Gemeinderat unterbreitet. Das letzte Wort zur Totalrevision hat die Gemeindeversammlung, welcher das Geschäft voraussichtlich im Dezember 2025 vorgelegt wird.
Vorgehen
Bitte nutzen Sie für Ihre Vernehmlassung das nachfolgend verlinkte Word-Formular und reichen Sie dieses elektronisch an vernehmlassung@thalwil.ch oder postalisch an die Gemeinde Thalwil, DLZ Gesellschaft und Sicherheit, Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil, ein.
Annahmeschluss ist der 15. März 2025.
> Antwortformular Vernehmlassung PVO |
Terminplan
Dezember 2024 Start Vernehmlassung
15. März 2025 Ende der Vernehmlassung
März 2025 Auswertung Eingaben Vernehmlassung
April 2025 Sicherheitskommission: Verabschiedung PVO zuhanden Gemeinderat
Juli/August 2025 Gemeinderat: Verabschiedung PVO zuhanden Stimmberechtigte
Dezember 2025 Voraussichtlich Gemeindeversammlung Totalrevision PVO
1. Januar 2026 Voraussichtlich Inkraftsetzung neue PVO
News
Datum | Name |
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Zugehörige Objekte
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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500.1 | Polizeiverordnung | 1. August 2012 |
Name | Download |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheitskommission | 044 723 22 21 | sicherheit@thalwil.ch |