- führt Register über die Einwohner und Stimmberechtigten
- erstellt für bezugsberechtigte Personen Auszüge aus dem Einwohnerregister
- erstellt Identitätskartenanträge, Wohnsitzbestätigungen und Lebensbescheinigungen
- bereitet die Stimmrechtsausweise auf
Kontakt
EinwohnerkontrolleAlte Landstrasse 112
Postfach
8800 Thalwil
Tel. 044 723 22 23
einwohnerkontrolle@thalwil.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 11.30 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8 bis 11.30 und 14 bis 16.30 Uhr
Freitag 8 bis 15 Uhr
Viele Dienstleistungen stehen im Online-Schalter zur Verfügung und können digital abgewickelt werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Beschreibung |
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Frage |
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Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie in der Schweiz 12 Monate lang Auto fahren. Kümmern Sie sich deshalb schon frühzeitig darum, einen Schweizer Führerschein zu erhalten. |
Ihre erste Anlaufstelle für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung ist Ihre Wohngemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen und die notwendigen Formulare. Einwohnerkontrolle: ausländische Staatsangehörige Einwohnerkontrolle: Schweizer Bürger und Bürgerinnen |
Wenn Sie aus einem Land stammen, das ein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie nur die notwendigen Dokumente einreichen; Sie erhalten dann einen Schweizer Führerschein. Wie Sie im Kanton Zürich vorgehen, erfahren Sie hier: www.ch.ch Wenn Sie aus einem Land stammen, das kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, müssen Sie mindestens eine Kontrollfahrt erfolgreich bestehen oder nochmals eine Fahrprüfung absolvieren. Es lohnt sich, zur Vorbereitung einige Fahrstunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer zu nehmen. Wenn Sie lernen möchten, Motorfahrzeuge zu fahren, benötigen Sie einen Lernfahrausweis. Dieser wird vom Strassenverkehrsamt ausgestellt, sofern Sie die Theorieprüfung bestanden haben. Der Lernfahrer oder die Lernfahrerin muss von einer Person begleitet werden, die das 23. Altersjahr vollendet hat und seit wenigstens drei Jahren einen gültigen Fahrausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie besitzt. Strassenverkehrsamt Zürich www.ch.ch: Fahrzeuge und Führerscheine |