Am Montag, 9. September 2024 hat sich mit dem Todesfall eines Kindes in der Gemeinde Oberrieden ein tragischer Unfall erreignet.
Der Gemeinde ist die Sicherheit der Kinder selbstverständlich ein sehr wichtiges Anliegen, weshalb in den letzten Jahren auf verschiedenen Ebenen diverse Massnahmen ergriffen wurden. Ziel aller Massnahmen ist es immer, die Schulwegsicherheit stetig zu erhöhen. Diese Massnahmen gehen von umfassenden Schulungen der Kinder (z. B. Schulung toter Winkel) bis hin zu baulichen Umsetzungen und Strassenmarkierungen. Auch werden die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer regelmässig auf die im Strassenverkehr vorhandenen Gefahren und das Verhalten der Kinder durch die Polizei sensibilisiert.
Der vorstehend erwähnte Prozess und die Überprüfung der Sicherheit von Schulwegen werden gemeindeintern mit den zuständigen Politikern und Fachleuten der Verwaltung weitergeführt. Die nächste Sitzung des entsprechenden Gremiums (Bau und Sicherheit) wurde als Sofortmassnahme vorgezogen und wird anfangs Oktober 2024 stattfinden und den Hauptfokus auf die Schulwegsicherheit legen. Gleichzeitig werden sämtliche sofort umsetzbaren Meldungen wie Pflanzenschnitte, Beratungen und Auskunft betreffend Schulwegsicherheit laufend umgesetzt, oder Tempo-30-Projekte wie an der Alten Landstrasse vorangetrieben. Viele der gemeldeten Bedürfnisse bedingen einer vertieften fundierten Abklärung und Planung. Die Gemeinde wird nach der genannten Sitzung umfassend auf ihren Kanälen (Thalwil informiert, Website etc.) informieren.
Als weitere Sofortmassnahme hat die Schulpflege Thalwil beschlossen, die Wegbegleitung der Kinder des 1. Kindergartens zwischen Hort/Mittagstisch und Kindergarten, welche die schulergänzende Betreuung besuchen, im 1. Semester wie bisher weiterzuführen und diese Wegbegleitung auf die Kinder des 2. Kindergartens bis zu den Herbstferien als Übergangslösung auszudehnen (wird bereits seit 12. September 2024 so umgesetzt). Bis zu den Herbstferien wird die Schulpflege eine Evaluation bezüglich der Begleitung der Kinder des 2. Kindergartens zwischen Hort/Mittagstisch und Kindergarten, welche die schulergänzende Betreuung besuchen, durchführen und aufgrund dessen einen Beschluss zum weiteren Vorgehen fassen.
Gemeinderat