Die Gemeinden im Kanton Zürich können, gestützt auf das Arbeitsgesetz (ArG), pro Jahr für das ganze Gemeindegebiet bis zu vier Sonn- und Feiertage bezeichnen, an denen in Verkaufsgeschäften die bewilligungsfreie Beschäftigung von Arbeitnehmenden möglich ist.
Basierend auf einer Bedürfnisabklärung beim Thalwiler Gewerbe hat die Gemeinde Thalwil für das Jahr 2024 folgende verkaufsoffenen Sonntage festgelegt:
- Sonntag, 15. Dezember 2024
- Sonntag, 22. Dezember 2024
An diesen Daten dürfen Verkaufsgeschäfte in Thalwil grundsätzlich von 10 bis 17 Uhr geöffnet sein. Den Geschäften ist es freigestellt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Beschäftigung von Arbeitnehmenden in Verkaufsgeschäften an anderen als den von der Gemeinde bezeichneten Sonntagen ist nicht gestattet.
DLZ Gesellschaft und Sicherheit /
Sicherheitskommission