Ab dem 1. April 2025 gilt im Kanton Zürich die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht für alle immatrikulierten Schiffe. Diese Massnahme ersetzt die bisherigen Einschränkungen für das Einwassern von Schiffen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee und betrifft alle schiffbaren Gewässer im Kanton Zürich.
Alle Schiffe mit ZH Kennzeichen benötigen ab dem 1. April 2025 eine Einwasserungsfreigabe, wenn sie in ein Gewässer im Kanton Zürich einwassern respektive bereits in einem Zürcher Gewässer liegen. Daher müssen alle Halterinnen und Halter eines im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffs (Schiffe mit ZH Kennzeichen) bis am 30. April 2025 eine Selbstdeklaration des «Heimgewässers» für ihr Schiff ausfüllen. Die Selbstdeklaration wird erst ab dem 1. April 2025 möglich sein. Alle Halterinnen und Halter von im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffen erhalten dazu in den nächsten Tagen einen Brief der kantonalen Verwaltung mit dem Zugang zum digitalen Meldeformular.
Bei jedem Gewässerwechsel eines immatrikulierten Schiffs muss ab 1. April 2025 der Wechsel vorab über eine elektronische Plattform gemeldet werden. Das Schiff muss anschliessend durch eine autorisierte Reinigungsstelle fachgerecht gereinigt werden. Nach der Reinigung wird die Einwasserungsfreigabe für das gemeldete Gewässer automatisiert per E-Mail zugesendet.
Die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht gilt auch bei nautischen Anlässen wie Regatten und offiziellen Trainings. Veranstalter und Vereine müssen nach einer entsprechenden Schulung bestimmte Schiffstypen vor der Einwasserung kontrollieren und einen Reinigungsnachweis ausstellen.
Für Schiffe ohne Kennzeichen sowie für Wassersport- oder Fischereigeräte wird eine gründliche Reinigung vor jedem Gewässerwechsel dringend empfohlen, um unsere Gewässer vor der Einschleppung schädlicher invasiver Tiere und Pflanzen zu schützen.
Weitere Informationen und wichtige Adressen finden Interessierte und Betroffene unter zh.ch/schiffsreinigung.
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