Die Gemeindeordnung (GO) regelt den Bestand und die Grundzüge der Organisation der politischen Gemeinde sowie die Zuständigkeiten ihrer Organe. Die aktuell gültige GO wurde im Hinblick auf die Erneuerungswahlen für die Legislaturperiode 2022 bis 2026 totalrevidiert und per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.
Im Rahmen der 2026 anstehenden kommunalen Erneuerungswahlen hat der Gemeinderat evaluiert, ob sich die neue Konstellation der Kommissionen im Politalltag bewährt hat. Die Behördentätigkeit in der Gemeinde Thalwil soll weiterhin attraktiv sein, den nötigen Gestaltungsspielraum bieten und die Kommissionsstruktur eine breite Mitwirkung der Bevölkerung ermöglichen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 15. April 2025 entschieden, die GO einer Teilrevision zu unterziehen und in die öffentliche Vernehmlassung zu schicken.
Wesentliche Änderungen
Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die bestehenden, in der GO definierten Kommissionen grundsätzlich beibehalten werden sollen, wobei die Sozialkommission von einer unterstellten zu einer eigenständigen Kommission geändert wird und erhöhte Finanzbefugnisse erhält. Bei unterstellten Kommissionen muss zum Beispiel bei der Ausstellung von Verfügungen von Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung der Gemeinderat die Begehren um Neubeurteilung behandeln, bei eigenständigen Kommissionen wiederum obliegt diesen die Kompetenz für die entsprechende Behandlung. Aktuell behandelt demnach der Gemeinderat die Begehren um Neubeurteilung der ausgestellten Verfügungen von Mitarbeitenden des DLZ Soziales, zum Beispiel bei Reduzierung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Die Sozialkommission ist eine durch die Bevölkerung gewählte Behörde, welche zukünftig die entsprechenden Gesuche um Neubeurteilungen eigenständig behandeln soll. Die Änderungen sollen der Sozialkommission einen erweiterten Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum ermöglichen.
An der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 haben die Thalwiler Stimmberechtigten die Einzelinitiative «Für mehr bezahlbare Wohnungen in Thalwil» angenommen. Somit wurde die GO teilrevidiert und mit Art. 18a zur Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus ergänzt. Aktuell beschränken sich die Finanzbefugnisse des Gemeinderats für den Erwerb und Tausch von Grundstücken (z. B. Grundstücke, Liegenschaften, Miteigentumsanteile, Baurechte) des Finanzvermögens auf 2'000'000 Franken. Die derzeitigen Immobilien- und Grundstückspreise in Thalwil überschreiten schnell die finanziellen Spielräume des Gemeinderats. Finanzentscheide, welche diese Kompetenz übersteigen, müssen über die Gemeindeversammlung respektive Urnengeschäfte den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorgelegt werden. Diese politischen Prozesse können sich über lange Zeiträume erstrecken. Das verunmöglichte bisher, kurzfristige Kaufentscheide bei Liegenschaften oder Grundstücken zu tätigen. Für mehr Flexibilität und kurze Entscheidungswege in Bezug auf den Kauf und Tausch von Grundstücken (im Finanz- und Verwaltungsvermögen) soll die Finanzkompetenz des Gemeinderats explizit hierfür auf 10'000'000 Franken erhöht werden.
Die Erhöhung soll dem Gemeinderat mehr Flexibilität auf dem Immobilienmarkt ermöglichen, damit er schneller agieren und preisgünstigen sowie gemeinnützigen Wohnungsbau nach Art. 18a Gemeindeordnung aktiv fördern kann.
Öffentliche Vernehmlassung
Der Gemeinderat lädt alle Interessierten ein, zum Entwurf der Teilrevision der GO Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis Donnerstag, 15. Mai 2025. Alle relevanten Unterlagen und das Antwortformular finden Interessierte unter thalwil.ch/mitwirkung.
Anschliessend an die Vernehmlassung wird der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und allenfalls entsprechende Anpassungen vornehmen. Nach der Verabschiedung durch den Gemeinderat werden die Stimmberechtigten voraussichtlich an der Urnenabstimmung vom 28. September 2025 über die Teilrevision der GO befinden.
Gemeinderat