Mit den Aufwertungsarbeiten in der Gotthardstrasse und der damit verbundenen Umsetzung der Tempo-30-Zone an der Thalwiler Gotthardstrasse und den angrenzenden Gemeindestrassen im Laufe des Jahres 2024 mussten, aufgrund der Vorgaben von Bund und Kanton, auch die jeweiligen Fussgängerstreifen entfernt werden. Fussgängerinnen und Fussgänger durften dadurch die Gotthardstrasse zwar an allen Stellen überqueren, allerdings ohne dass die besonderen Vortrittsrechte gelten, die ein Fussgängerstreifen garantiert. Diese individuellen Querungen können auf der stark befahrenen und hochfrequentierten Gotthardstrasse jedoch zu gefährlichen und missverständlichen Situationen führen.
Ende Februar 2025 reichten zwei Thalwilerinnen bei der Gemeinde Thalwil eine Petition zur «Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fussgänger/innen im Zentrum von Thalwil» ein. Darin fordern die beiden Petitionärinnen sowie 851 weitere Unterzeichnende, dass sämtliche Fussgängerstreifen vor den Passerellen Süd und Nord sowie an der Kreuzung der Schwandel- und der Alten Landstrasse vor der Migros wiederhergestellt werden, respektive erhalten bleiben. Der Thalwiler Gemeinderat stellte sich hinter diese Forderung und beantragte bei der Kantonspolizei Zürich die entsprechenden Verfügungen. Mit Erfolg: Ende Juli 2025 bewilligte der Kanton die Fussgängerstreifen an der Gotthardstrasse. Pünktlich zum Schulbeginn konnte der bereits entfernte Fussgängerstreifen vor der Passerelle Süd wieder eingezeichnet werden. Und auch bei der Passerelle Nord wird er nach Abschluss der Bauarbeiten in diesem Bereich wieder markiert. Die Fussgängerstreifen im Kreuzbereich der Alten Landstrasse/Schwandelstrasse bleiben ebenfalls erhalten.
Gemeinderat