Auf dem Park&Rail-Areal wird eine Überbauung mit einem Mix aus Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe angestrebt. Im Erdgeschoss sollen öffentliche und publikumsorientierte Verkaufs-, Gastronomie und Dienstleistungsnutzungen angesiedelt werden. Für die Wohnnutzung in den oberen Geschossen sind Mietwohnungen geplant. Der Güterschuppen soll für vielfältige Arbeits- und publikumsorientierte Angebote umgenutzt und mit einem Attikageschoss für Wohnen oder Dienstleistung ergänzt werden. Zudem ist vorgesehen, die Passerelle Nord in den Güterschuppen zu verlängern und innerhalb des Gebäudes eine öffentliche Fussverbindung über die Gleise zu erstellen.
Der Güterschuppen und das Park&Rail-Areal haben für das Thalwiler Zentrum eine strategisch wichtige Bedeutung. Sie sind deshalb in der Bau- und Zonenordnung (BZO) mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Mit einem Gestaltungsplan werden die Anzahl, Lage, Abmessung, Nutzweise und Zweckbestimmung von Bauten allgemeinverbindlich festgelegt. Dabei darf von den Bestimmungen der kommunalen BZO und den kantonalen Mindestabständen abgewichen werden. Zudem wird mit dem vorliegenden Gestaltungsplan festgelegt, dass für die Projektierung der Hauptgebäude auf dem P&R-Areal ein qualifiziertes Konkurrenzverfahren (Architekturwettbewerb) durchzuführen ist.
Der Gestaltungsplan setzt sich aus den rechtsverbindlichen Vorschriften und dem Situationsplan zusammen. Ausserdem wurde ein städtebaulicher Vertrag verhandelt, in dem die SBB und die Gemeinde Thalwil gemeinsam Rahmenbedingungen für die Gestaltung des öffentlichen Raums rund um das Bahnhofsareal vereinbart haben. Im Wesentlichen wird mit dem städtebaulichen Vertrag geregelt, wie der durch die Festsetzung des Gestaltungsplans entstehende Mehrwert für das SBB-Areal zugunsten der Öffentlichkeit ausgeglichen werden soll. Dazu gehören insbesondere die Erstellung einer attraktiven öffentlichen Verbindung für die Zentrumsteile Gotthardstrasse und Bahnhofstrasse mit einem Abgang durch den Güterschuppen und der Verlängerung der Passerelle Nord, die Finanzierung von 30 Bäumen für die Gestaltung der Bahnhofstrasse sowie Veloabstellanlagen für 120 Veloabstellplätze. Zu den Ausgleichsmassnahmen gehört auch, dass ein Drittel der Wohnungen ausnützungseffizient zu erstellen sind und dass die SBB im Güterschuppen bei Bedarf vergünstigte Mietflächen für kulturelle bzw. der Gemeinde dienende Nutzungen anbietet. Der städtebauliche Vertrag tritt in Kraft, sofern der Gestaltungsplan genehmigt wird, ist aber nicht Teil der Vorlage.
Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dem Gestaltungsplan einen guten Rahmen für die Entwicklung des Bahnhofareals zu legen. Das untere Zentrumsgebiet an der Bahnhofstrasse wird besser an die Gotthardstrasse angebunden und durch die vielfältige Nutzung der Bauten als Zentrum gestärkt. Deshalb beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung, dem privaten Gestaltungsplan TALEVO zuzustimmen.
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Weisung und Auflageakten zum Geschäft
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