Der Gebührentarif für die Schulergänzende Betreuung wurde letztmals 2016 angepasst. Gemäss einem Entscheid der Thalwiler Stimmbevölkerung müssen die Elternbeiträge einen Kostendeckungsgrad von 67 % erreichen. In den vergangenen drei Jahren konnte diese Vorgabe nicht mehr eingehalten werden. Unter anderem zeigte sich, dass die verrechneten Betriebskosten der von der Schulergänzenden Betreuung beanspruchten Räumlichkeiten aktualisiert werden müssen, was sich auf die Tarifkalkulation auswirkt. Seit 2016 ist eine markante Zunahme der beanspruchten Räumlichkeiten sowie eine Kostensteigerung pro Quadratmeter zu verzeichnen.
Damit der Kostendeckungsgrad in Zukunft wieder eingehalten werden kann, hat der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren per 1. August 2021 um 10 % zu erhöhen.
Gleichzeitig hat die Schulpflege Anpassungen des Hortreglements beschlossen, um die Jahresplanung der Schulergänzenden Betreuung zu verbessern. Neuanmeldungen für Betreuungsmodule sind neu bis am 31. Mai statt bis am 30. April möglich. Die Betreuungsvereinbarungen sind neu für das ganze Schuljahr gültig, statt nur für ein Semester. Die Eltern und Erziehungsberechtigten können die Vereinbarung jedoch neu mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jederzeit anpassen oder beenden.
Die neuen Gebühren sowie das neue Hortreglement, welche per 1. August 2021 in Kraft treten, sind unter thalwil.ch/seb publiziert.
Gemeinderat / Schulpflege