Diese Ausnahmeregelung kann zu zusätzlichem Lärm führen, dem ist sich die Gemeinde bewusst. Nach einem harten Corona-Jahr möchte sie aber mit einer einfachen Bewilligungspraxis Hand bieten, damit Gastwirtschaften von der EM profitieren können.
Wirtinnen, Wirte und Gäste sind aufgefordert, sich an die Auflagen zu halten und Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Gleichzeitig werden Anwohnerinnen und Anwohner gebeten, das nötige Verständnis und Toleranz aufzubringen. Die geltende Nachtruhe ab 22.00 Uhr wird voraussichtlich teilweise überschritten und es verlangt von allen Parteien das nötige Fairplay, da der Spielplan bei einigen Spielen den Anpfiff erst für 21.00 Uhr vorsieht.
Auflagen und Meldepflicht für die Gastwirtschaft
Die Gastwirtschaftsbetriebe erhalten diverse Auflagen. So dürfen beispielsweise TV-Geräte im Aussenbereich erst 15 Minuten vor Spielbeginn eingeschaltet und müssen spätestens 5 Minuten nach Spielende ausgeschaltet werden. Die Gastwirtschaften dürfen die Nachtruhe, ab 22.00 Uhr, nur an Spieltagen tangieren, an denen EM-Spiele ab 21.00 Uhr stattfinden. Und selbstverständlich müssen die Gastwirtschaftsbetriebe die geltenden Corona-Vorgaben und Schutzkonzepte umsetzen.
Es besteht eine Meldepflicht für die Gastwirte. Eine Bewilligung wird einfach und unbürokratisch erteilt. Interessierte wenden sich an das DLZ Sicherheit: 044 723 22 21 oder sicherheit@thalwil.ch.
In diesem Sinne: «Hopp Schwiiz» und allen ein spannendes und friedliches Fussballfest.
DLZ Sicherheit