- 2G mit Masken- und Sitzpflicht: In Innenräumen von Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie bei Veranstaltungen im Innern bleibt der Zugang geimpften und genesenen Personen vorbehalten.
- 2G+ für Discos, Bars und Kultur- sowie Sportaktivitäten von Laien ohne Masken: Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können. Die Regelung gilt nicht für Jugendliche bis 16 Jahre und Personen, deren vollständige Impfung, Boosterimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht befreit.
- Freiwillige Anwendung von 2G+ bei Betrieben und Veranstaltungen und damit Befreiung von Masken- und Sitzpflicht.
- Einschränkung bei privaten Treffen drinnen mit nicht immunisierten Personen: Sobald eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die weder geimpft noch genesen ist, dürfen sich nur noch 10 Personen treffen. Kinder werden mitgezählt.
- Homeoffice-Pflicht.
- Maskenpflicht auf Sekundarstufe II und dringende Empfehlung für Maskenpflicht auch in tieferen Schulstufen sowie Durchführung von repetitiven Tests.
- Dringende Empfehlung zur Verschiebung nicht-dringlicher Eingriffe in Spitälern.
Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet.
Jetzt besonders wichtig
- Halten Sie sich an die Hygiene- und Verhaltensregeln sowie an die Schutzkonzepte.
- Lassen Sie sich wenn möglich impfen.
- Wenn Sie Symptome haben, sollten Sie sich testen lassen und zu Hause bleiben. Das gilt auch für Geimpfte oder Genesene.
Alle aktuellen Informationen erhalten Sie beim Kanton Zürich (zh.ch/corona) oder direkt beim BAG (bag-coronavirus.ch)
Thalwiler Sportanalgen
Für die Sport- und Freizeitbetriebe gilt neu in Innenbereichen die 2G-Regel. Der Zugang ist also auf Geimpfte und Genesene beschränkt.
Im Hallenbad gilt für alle Personen ab 16 Jahren die 2G+Regel. Das bedeutet, dass nur noch Personen die geimpft oder genesen Zutritt ins Hallenbad erhalten. Zusätzlich wird ein Testzertifikat aus einem PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest verlangt. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als 4 Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Weitere Informationen im Bereich Sport: thalwil.ch/sportanlagen
Zentrale Informationsstelle