Seit den 1920er Jahren besteht die Stiftung «Ferienheim Thalwil zum Hirschen in Schwellbrunn». Im Ferienheim haben in den letzten knapp 100 Jahren mehrmals jährlich sogenannte Ferienkolonien stattgefunden. Im Stiftungszweck ist unter anderem folgendes festgehalten: «Erholungsbedürftigen Schulkindern der Gemeinde Thalwil soll die Wohltat eines Aufenthalts in gesunder Bergluft bei guter Kost und sorgfältiger Aufsicht ermöglicht werden.»
Im Jahr 2007 haben die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung einer Initiative zugestimmt, die einen jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrag von 50‘800 Franken an die Stiftung verlangt hatte. Dies als Reaktion auf einen Beschluss des Gemeinderats, die Stiftung nicht mehr zu unterstützen.
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Massnahmen zum Ausgleich des Budgets 2022 das finanzielle Engagement der Gemeinde zugunsten des «Ferienheims Thalwil zum Hirschen in Schwellbrunn» erneut überprüft. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass auch Kinder, deren Erziehungsberechtigte nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, an einem Ferienlager teilnehmen können. Dies möchte er aber nicht mehr mit der Finanzierung eines stiftungseigenen Ferienheims ermöglichen, sondern mit gezielter Unterstützung oder Subventionen für Familien, welche dies benötigen. Ferienlager sollen nicht mehr zwingend nur in Schwellbrunn ermöglicht werden, sondern an verschiedenen, geeigneten Orten in der Schweiz.
Auf Ersuchen des Gemeinderats hat der Stiftungsrat der Stiftung «Ferienheim Thalwil zum Hirschen in Schwellbrunn» ein zweijähriges Ausstiegsszenario vorgelegt. Dieses sieht eine Halbierung des Gemeindebeitrags per 2023 vor, gefolgt von einem vollständigen Ausstieg der Gemeinde aus dem Engagement per Ende 2024.
Der Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission beantragen den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung, den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2007, einen jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrag von 50'800 Franken an die Stiftung «Ferienheim Thalwil zum Hirschen in Schwellbrunn» zu entrichten, per 31. Dezember 2022 aufzuheben.
Der ausführliche Beleuchtende Bericht kann unter thalwil.ch/gemeindeversammlungen eingesehen werden.
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