In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit wieder vermehrt auf. Damit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen und Hausgeflügel infizieren. Der aktuell zirkulierende Virenstamm H5N1 befällt ein breites Spektrum von Vogelarten und löst vor allem bei Haushühnern eine schwer verlaufende und meist tödliche Form der Vogelgrippe aus. Die Tierseuchengesetzgebung sieht bei solchen Erregern klare und strenge Bekämpfungsmassnahmen vor. So müssen in einer betroffenen Haltung alle empfänglichen Tiere getötet sowie der Innen- und Aussenklimabereich mit grossem Aufwand gereinigt und desinfiziert werden. Erst wenn die betroffenen Stallbereiche innen und aussen vom Veterinäramt freigegeben werden, dürfen wieder Tiere aufgenommen werden.
Der ganze Kanton ist Kontrollgebiet
Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den Kantonen vorbeugende Massnahmen beschlossen und erklärt die ganze Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Massnahmen im Kontrollgebiet
Im Kontrollgebiet gelten folgende Massnahmen für alle Geflügelhaltungen - unabhängig von Grösse oder Anzahl gehaltener Tiere:
- Hühner, Gänse und anderes Geflügel dürfen nur unter Auflagen ins Freie, zum Beispiel in Aussenräume mit dichtem Dach und spatzensicher vergitterten oder mit Netzen verkleideten Seitenwänden.
- Auslaufflächen und Wasserbecken dürfen dem Hausgeflügel nur zugänglich gemacht werden, wenn die Abdeckung den Kontakt zu Wildtieren verhindert (beispielsweise Netze, Zäune, Verbrämungsbänder).
- Gefüttert werden darf nur noch in vor Wildvögeln gesicherten Gehegeteilen.
- Wassergeflügel (Enten, Gänse) und Laufvögel (Strausse) müssen getrennt vom übrigen Hausgeflügel gehalten werden.
- Das Geflügel ist gut zu beobachten, und es gilt die Aufzeichnungs- und Meldepflicht für krankes und totes Hausgeflügel.
- Märkte, Ausstellungen und Ähnliches mit Geflügel sind verboten.
Diese Massnahmen gelten schweizweit bis mindestens Mittwoch, 15. Februar 2023.
Geflügel muss registriert werden
Unabhängig von diesen Massnahmen und unabhängig von der Vogelgrippe-Situation sind alle Geflügelhaltungen, auch Kleinst- und Hobbyhaltungen, beim Veterinäramt zu registrieren.
Ein direkter Link auf die Online-Registrierung von Geflügel ist unter zh.ch/vogelgrippe zu finden. Auf derselben Website sind Infos und Merkblätter abgelegt, beispielsweise zu Wintergärten und Hygieneschleusen oder das Plakat «Kein Zutritt zur Geflügelhaltung». Geflügelhaltenden wird empfohlen, es als Vorsichtsmassnahme an ihren Gehegen anzubringen.
Funde von toten Wildvögeln
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht angefasst werden. Tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel sowie der Fund von mehreren toten Singvögeln am gleichen Ort sind der Polizei (Nummer 117) zu melden. Diese leitet die nötigen Massnahmen ein. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können ohne Bedenken konsumiert werden.
Veterinäramt Zürich / DLZ Gesellschaft und Sicherheit