Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen von der Veröffentlich an gerechnet beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist genau zu bezeichnen.
Sozialkommission
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Soziales | 044 723 22 35 | soziales@thalwil.ch |