-bewerber über „angemessene Kenntnisse“ der deutschen Sprache verfügen. Laut Vorgabe müssen die mündlichen und schriftlichen Deutschkenntnisse dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen entsprechen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss ein Deutschtest absolviert werden.
Für den Deutschtest arbeitet Thalwil mit allegra! das Sprachenzentrum in Zürich zusammen. Die Gebühren für diesen Deutschtest und allfällige Deutschkurse oder Spracheinstufungstests werden vollumfänglich von den Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber übernommen.
Der Fragebogen sowie ein ausführliches Merkblatt können im Webauftritt der Gemeinde bei der Dienstleistung „Einbürgerung (Ausländer/in)“ runtergeladen werden. Am einfachsten finden Sie die Angaben über den Suchbegriff „Einbürgerung“.
Gemeinderat