Der Masterplan Licht dient als strategischer Leitfaden. Er legt Ziele fest, definiert Planungsregeln und ist praktische Wegleitung für die nachhaltige Weiterentwicklung. Er differenziert und steuert den Umgang mit funktionalem Licht (Sicherheit, Verkehr) und inszenierendem Licht (Gestaltung, Marketing, Events) im Aussenraum. Er definiert den Ablauf für den Bau von öffentlichen und privaten Neuanlagen und für die Sanierung von bestehenden kommunalen Beleuchtungsanlagen.
Die qualitativen Ziele sollen dazu beitragen, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern. Sie sind die Richtschnur bei der Festlegung der Massnahmen in der Konzeptphase und der Überprüfung der Realisierung.
Der Masterplan beinhaltet Festlegungen für die folgenden Bereiche:
- Raumplanung: Festlegen von Lichtintensitäten; Ziel und allenfalls spezifische Grenzwerte für alle Ortsbereiche
- Gestaltung: Festlegen von Gestaltungskriterien; formale Kriterien für Leuchten; lichttechnische Massnahmen zur Inszenierung wichtiger Bereiche oder Gebäude
- Öffentliche Beleuchtung Quartiere: Gewährleisten der Verkehrssicherheit und angemessenes Helligkeitsniveau; Vermeidung von unnötigen und störenden Lichtimmissionen; Reduktion des Energiebedarfs durch Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder Bedarfssteuerung und/oder intelligente Steuerung
- Freizeit- und Sportanlagen: Überprüfung der Beleuchtung und der Betriebszeiten bei bestehenden Anlagen; Nachweis, dass die Anlagen normenkonform erstellt und betrieben werden, allenfalls Anpassung der Beleuchtungsanlagen
- Gewerbliche und private Gebäude und Anlagen: Bei Neuanlagen wird die Einhaltung der SN SIA 491:2013 als Auflage zur Baubewilligung verlangt; Deklaration der Beleuchtungsmassnahmen im Baugesuch, Anforderungen an Leuchten, Leuchtenanordnung und Betriebszeiten
- Naturräume: Schutz vor unnötiger Beleuchtung (Lichtemissionen).
Gemeinderat