Lärmsanierungsprojekt Gemeindestrassen, öffentliche Planauflage nach §§ 16 und 17 Strassengesetz (StrG)
Das Lärmsanierungsprojekt Gemeindestrassen wird während 30 Tagen beim DLZ Planung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil öffentlich aufgelegt und kann zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Die Planauflage dauert vom 28. Oktober bis zum 28. November 2016.
Gegen das Lärmsanierungsprojekt kann innerhalb der Auflagefrist (Datum des Poststempels) beim Gemeinderat Thalwil, Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache hat schriftlich zur erfolgen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Planungs- und Baukommission der Gemeinde Thalwil
Zugehörige Objekte
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Bericht_LSP_oeffentliche_Auflage_20161005.pdf (PDF, 12.4 MB) | Download | 0 | Bericht_LSP_oeffentliche_Auflage_20161005.pdf |
Uebersichtsplan_Laermsanierungsbedarf_20161004.pdf (PDF, 8.73 MB) | Download | 1 | Uebersichtsplan_Laermsanierungsbedarf_20161004.pdf |